Wie geht es für die betroffenen Arbeitnehmer weiter?
Focus online berichtet am 6.12.2011, dass Vattenfall die Entscheidung über die Zukunft von 900 Stellen in Berlin und Hamburg bis zum Jahresende vertagt hat. Entschieden wird darüber, ob die Jobs des Kundenservices ausgelagert werden, oder ob es innerhalb des Unternehmens zu einem Stellenabbau kommt.
Im Zusammenhand derartiger Umstrukturierungen kann es zu betriebsbedingten Kündigungen kommen. Was ist den hiervon betroffenen Arbeitnehmern zu raten? Hat ein Arbeitnehmer die Kündigung erhalten, sollte er sich fragen, ob eine Kündigungsschutzklage sinnvoll ist. Wer sein Arbeitsverhältnis weiterführen, oder zumindest eine möglichst hohe Abfindung erstreiten möchte und zudem eine Rechtsschutzversicherung hat, sollte in den meisten Fällen Klage erheben. Manchmal bieten Unternehmen Arbeitnehmern, deren Stellen gestrichen werden, Aufhebungsverträge an, in denen Abfindungsbeträge angeboten werden. In den allermeisten Fällen raten wir davon ab, derartige Verträge zu unterschreiben. Die dort angebotenen Abfindungssummen sind nur in den seltensten Fällen angemessen. Ist ein solcher Vertrag einmal unterschrieben, ist es sehr schwer möglich, dagegen vorzugehen.
In einem Klageverfahren (Kündigungsschutzklage) lässt sich die Abfindungssumme meist deutlich aufstocken. Der Arbeitnehmer erhält zudem die Sicherheit, dass bei Nichtleistung des Arbeitgebers sofort vollstreckt werden kann. Auch andere Ansprüche wie das Arbeitszeugnis oder Urlaubsabgeltungen können direkt mitgeklärt werden.
Fachanwaltstipp Arbeitnehmer: Beachten Sie in jeden Fall die 3-Wochen-Frist, wenn Sie eine Kündigungsschutzklage einreichen. Nach Erhalt der Kündigung muss die Klage innerhalb dieses Zeitraums beim zuständigen Arbeitsgericht eingehen, wenn Sie sich die Chance auf eine möglichst hohe Abfindung erhalten wollen.
Ein Beitrag von Rechtsanwalt Alexander Bredereck , Fachanwalt für Arbeitsrecht und Rechtsanwalt Dr. Attila Fodor, Berlin
8.12.2011
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