Bayern wird sich nicht an einer Mini-Bürgschaft von lediglich drei Bundesländern für eine Schlecker-Transfergesellschaft beteiligen. „Für die bayerische Staatsregierung ist eine Drei-Länder-Lösung wie von Baden-Württemberg vorgeschlagen nicht darstellbar“, sagte ein Sprecher von Finanzminister Söder am Mittwochabend. Zuvor verlautete aus Kreisen des Landtagsfinanz- und Wirtschaftsausschusses in Stuttgart, dass eine Bürgschaft aller Bundesländer gescheitert sei.
Man wollte sich in Folge dessen auf eine Mini-Bürgschaft aus Baden-Württemberg, Bayern und Nordrhein-Westfalen einigen, hieß es weiter. In diesem Falle kann die insolvente Drogeriekette nicht mit dem KfW-Kredit in voller Höhe von 70 Millionen Euro rechnen. Damit kämen auch nur die betroffenen Mitarbeiter der drei Bundesländer in Transfergesellschaften unter. Am Mittwochmittag wurde das Schlecker-Insolvenzverfahren eröffnet. Zuvor hatten bereits einige Bundesländer ihr Nein zu einer Bürgschaft signalisiert. Darunter auch Niedersachsen und Sachsen. Von der Schlecker-Pleite sind über 5.400 Filialen betroffen. Davon haben am vergangen Wochenende etwa 2.200 geschlossen.