Wenn der eigene Hund einen Schaden verursacht, haftet der Halter des Hundes in voller Höhe. Für diese Fälle bietet die Hundehaftpflichtversicherung optimalen Schutz.
In Deutschland leben rund 5,6 Mio. Hunde. Fünf Bundesländer verlangen mittlerweile generell eine Hundehaftpflichtversicherung für Hundehalter, in den anderen Ländern ist es abhängig von der Rasse, ob eine Hundehaftpflichtversicherung vorgeschrieben ist. Für Hundehalter ist der Schutz unverzichtbar, denn bei einem Schaden, der durch den Hund verursacht wurde, haften sie in voller Höhe. Aber nicht nur Herrchen soll im Schadensfall vor den finanziellen Folgen geschützt sein, sondern auch die Geschädigten.
Ein Zwischenfall mit einem nicht angeleinten Hund ereignete sich erst wieder am vergangenen Wochenende im Ruhrgebiet. Ein im Vorgarten eines Einfamilienhauses spielender Kater wurde von einem Hund attackiert und dabei übel zugerichtet. Der Halter des Hundes hat sich trotz mehrerer Zeugen des Vorfalls vom Ort des Geschehens entfernt. Bei der Polizei wurde Strafantrag gestellt, nicht zuletzt sind die Bewohner nun beunruhigt, da auch viele Kinder in der Nachbarschaft spielen. Hier wird das Verhalten eines verantwortungslosen Hundehalters sehr ernst genommen – was ist, wenn mal ein Kind angefallen wird?
Auch wenn nicht jeder Hund per Gesetz mit einer Hundehaftpflichtversicherung abgesichert sein muss, zeigt sich doch, wie wichtig das Thema insgesamt ist. Denn Hundehalter müssen sich immer eines vor Augen führen: Durch die Gefährdungshaftung ist die Schuldfrage bei einem Schadensfall mit dem Hund eindeutig geregelt. Der Hundehalter trägt grundsätzlich die Schuld, auch ohne eigenes Zutun muss er für jeden Schaden in vollem Umfang haften.
Auch im Raum Augsburg kam es in den letzten Tagen zu einem schweren Zwischenfall mit einem Hund, nach dem Halter wird inzwischen gefahndet. Zeugen haben beobachtet, wie der Hund ein Reh angefallen und dieses gebissen hat. Durch einen verständigten Jäger musste das Tier getötet werden. Wenn der Hundehalter ermittelt wird, muss er für den Schaden und die Kosten haften und sieht sich vermutlich einem Verfahren wegen Wilderei ausgesetzt.
Ebenfalls durch einen wildernden Hund wurde ein Reh im Schwarzwald gerissen. Nach der Aussage des zuständigen Jagdpächters handelte es sich dabei um ein Muttertier, das im Mai zwei Rehkitze zur Welt gebracht hätte. Das Tier musste erlegt werden, ein Strafantrag wurde gestellt. In dem Zusammenhang weisen in vielen Regionen die Förster darauf hin, dass wegen der Brutzeit im Wald Hunde angeleint oder kurz geführt werden müssen, damit Jungtiere nicht aufgescheucht oder gewildert werden. Bei Verstößen drohen Bußgelder.
Unabhängig davon zeigt sich die dringende Notwendigkeit der Hundehaftpflichtversicherung. Werden die Hundehalter ermittelt, drohen ihnen Strafverfahren und zivilrechtliche Schadensersatzforderungen. Die lassen sich nicht eben mal aus der eigenen Tasche bezahlen. Wer sichergehen will, investiert neben dem Futter und der Pflege für den Hund auch ein bisschen Geld in die Hundehaftpflichtversicherung. Ein Schaden kann dadurch auch nicht vermieden werden, zumindest aber werden die finanziellen Folgen abgedeckt.
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