Die Mini GmbH als Gründungsalternative für Online-Händler

Die Entscheidung, sich im Online-Handel selbständig zu machen, ist vergleichsweise schnell getroffen. Wer über eine gute und originelle Geschäftsidee verfügt, sich für ein marktgerechtes Shop-System entscheidet und ein Sortiment aus attraktiven und günstigen Produkten konzipiert, hat den größten Teil des Gründungsaufwandes bereits hinter sich gebracht. Eines muss allerdings zusätzlich bedacht werden: Die passende Rechtsform für das künftige Unternehmen. Diese Entscheidung hat einen erheblichen Einfluss auf die Kosten und den Aufwand der eigentlichen Gründung, auf die rechtlichen und steuerlichen Verpflichtungen des angehenden Selbständigen und damit auch auf den geschäftlichen Erfolg des geplanten Unternehmens.

Grundsätzlich stehen hierzu die Optionen Einzelunternehmen, Personengesellschaft oder Kapitalgesellschaft zur Auswahl. Einzelunternehmen und Personengesellschaften lassen sich zwar ohne großen bürokratischen Aufwand gründen und sind auch im laufenden Betrieb nur mit einem vergleichsweise geringen Administrationsaufwand verbunden. Dafür haften hier Inhaber oder Gesellschafter allerdings auch mit ihrem vollständigen Privatvermögen in unbegrenzter Höhe. Wer Wert auf eine Haftungsbeschränkung legt, der kommt nicht um die Gründung einer Kapitalgesellschaft herum. Hauptsächlicher Nachteil hierbei: Sowohl die GmbH als auch die AG, hierbei handelt es sich um die beiden klassischen Formen der Kapitalgesellschaft, bedingen ein hohes Stammkapital von 25.000 Euro, bzw. 50.000 Euro. Gerade für Existenzgründer und Jungunternehmer ein häufiger Grund, sich am Ende doch für ein Einzelunternehmen oder eine Personengesellschaft zu entscheiden.

Seit Ende 2008 hat der Gesetzgeber allerdings eine weitere Rechtsform unter den Kapitalgesellschaften eingeführt. Die Rede ist hier von der haftungsbeschränkten Unternehmergesellschaft, auch UG (haftungsbeschränkt), Mini GmbH oder 1-Euro-GmbH genannt (http://www.internethandel.de/inhalt/Mini-GmbH-Unternehmergesellschaft-haftungsbeschraenkt). Hierbei handelt es sich im Prinzip um eine vollwertige GmbH, die allerdings bereits ab einem Stammkapital in Höhe von nur einem Euro gegründet werden kann. Der Gründungsaufwand ist dabei überschaubar, die Gründungskosten sind durch ein standardisiertes Verfahren vergleichsweise niedrig. Somit eignet sich die UG (haftungsbeschränkt) vor allem für Existenzgründer mit wenig Kapital (http://www.internethandel.de/inhalt/Ratgeber-Existenzgruendung-Onlinehandel). Das Online-Magazin Internethandel.de hat die Schwerpunktstory seiner aktuellen Ausgabe (Nr. 101, 03/2012) dieser noch jungen Rechtsform gewidmet. Unter dem Titel „Die Mini GmbH – Gründung, Führung und Sicherheit einer 1-Euro-GmbH im Online-Handel“ erhalten Gründer und angehende Unternehmer einen umfassenden Überblick über sämtliche Eigenschaften, Rechte, Pflichten und Optionen der haftungsbeschränkten Unternehmergesellschaft.

Die umfangreiche Titelstory klärt dabei zunächst über die verschiedenen Rechtsformen auf, die Gründern und angehenden Unternehmern in Deutschland zur Auswahl stehen. Im weiteren Verlauf wird die haftungsbeschränkte Unternehmergesellschaft nun in all ihren Facetten vorgestellt. Hierzu werden die Begriffe Haftung und Haftungsbeschränkung detailliert erläutert, die Gründung einer solchen Gesellschaft Schritt für Schritt erklärt und die damit verbundenen Kosten aufgeführt. Der Leser erfährt in verständlicher Form, welche rechtlichen und steuerlichen Pflichten mit dem Betrieb einer solchen Mini GmbH verbunden sind, welche Rechte er dafür genießt und wie sich die haftungsbeschränkte Unternehmergesellschaft von einer klassischen GmbH unterscheidet. Darüber hinaus wird erläutert, wie sich die Unternehmergesellschaft im Laufe der Zeit, durch die Umwandlung von Rücklagen in Eigenkapital, in eine vollwertige GmbH umwandeln lässt und aus welchen Gründen die Mini GmbH vor allem für Online-Händler eine interessante Alternative zu anderen Rechtsformen ist. Neben den theoretischen Ausführungen sorgen zwei Kurzinterviews mit Online-Händlern, die sich für eine haftungsbeschränkte Unternehmergesellschaft entschieden haben, für Einblick in die Praxis dieser Gesellschaftsform.

Wie jede andere Ausgabe, so bietet auch das März-Heft von Internethandel.de über die Titelstory hinaus auf insgesamt 50 Seiten eine Fülle an Informationen, News und Berichten rund um den erfolgreichen E-Commerce. Weitere Artikel beschäftigen sich mit den Top25 und den Top-Einsteigern der IVW Online-Statistik, klären über die rechtlichen Bestimmungen beim Einsatz von Social Media Tools auf und informieren über den erfolgreichen Online-Handel per Facebook, Twitter, Google+ oder Weblogs. Das Magazin nennt darüber hinaus die TopTen der häufigsten Suchbegriffe auf eBay.de, gibt praxistaugliche Ratschläge für die Suchmaschinenoptimierung, stellt erfolgreiche Geschäftsideen im Internet und ihre Gründer vor und berichtet über den 5. plentyMarkets Online-Händler Kongress in Kassel. Ergänzt wird das redaktionelle Angebot durch interessant aufbereitete News, Berichte über sinnvolle Tools und Programme und Informationen über die wichtigsten Messen, Ausstellungen und Events für Online-Händler im März 2012.
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