Hausratversicherung: Raub oder Diebstahl?

Unser persönliches Hab und Gut wird mit der Hausratversicherung optimal geschützt. Dazu zählen nicht nur die Gefahren durch Feuer, Wasser und Sturm, sondern auch Einbruch, Vandalismus und Raub.

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Einen Einbruch kann die Hausratversicherung zwar nicht verhindern, aber zumindest die Schäden übernehmen.

Die Hausratversicherung schützt bei den Gefahren Raub und Einbruch. Diebstahl gehört nicht zum Versicherungsumfang. Viele Bürger sind nicht bewusst, wo der Unterschied eigentlich liegt. Der Einbruch setzt ein widerrechtliches Eindringen in das versicherte Gebäude oder die Wohnung voraus. Bein einem Raub, z. B. auf offener Straße geht die Hausratversicherung davon aus, dass der Täter Gewalt anwendet, um einer Sache wie Handtasche oder Handy habhaft zu werden und dabei den Widerstand des Betroffenen zu brechen. Dieses Szenario ist über die Hausratversicherung abgedeckt.

Hingegen fallen der einfache Diebstahl und der Trickdiebstahl nicht unter den Schutz der Hausratversicherung. Wenn also eine Handtasche ohne Gewaltanwendung gestohlen wird, z. B. in einem Café, besteht kein Versicherungsschutz. Ähnlich sieht es aus, wenn im Getümmel von Einkaufszentren, Parks oder anderen öffentlichen Anlagen die Geldbörse aus der Jacke oder die Uhr vom Handgelenk in die Hände von Trickdieben fällt.

Der Unterschied zwischen Trickdiebstahl, der in der Hausratversicherung nicht versichert ist und dem Raub ist gar nicht mal so groß. Lediglich durch die angewandte Gewalt bei der Tatausübung kann man sich auf den Tatbestand Raub berufen, während bei einem Trickdiebstahl ein Geschädigter zu einer Widerstandshandlung aufgrund der Schnelligkeit des Täters nicht in der Lage ist.

Bildquelle: Siegfried Fries, pixelio.de

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