Vermieter-Rechtsschutzversicherung: Starke Raucher sind unter Umständen schadensersatzpflichtig

Sehr starkes Rauchen kann eine nicht-vertragsgemäße Nutzung von Wohnraum sein. Im Streitfall ist die Vermieter-Rechtsschutzversicherung erste Wahl, damit die Kosten für den Rechtsstreit nicht zu hoch ausfallen.

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Als Haus- oder Wohnungseigentümer sollte man sich vor der Vermietung immer Gedanken über die Vermieter-Rechtsschutzversicherung machen.

Bei der Wohnungsübergabe nach Auszug des Mieters trifft den Eigentümer fast der Schlag: Aus der Wohnung dringt ein intensiver Nikotingeruch, sämtliche Tür- und Fensterrahmen sind von einem klebrigen Film über zogen und die vor drei Jahren verlegte Auslegeware riecht auch nicht besser als die Rahmen aussehen. Der Vermieter hatte keine Vorstellung davon, dass sein ausgezogener Mieter ein so starker Raucher war. Nun müssen umfangreiche Renovierungsmaßnahmen durchgeführt werden. Die Kaution wird einbehalten, es kommt zum Rechtsstreit. Zum Schutz vor den Kosten für einen Rechtsanwalt und vor Gericht hilft die Vermieter-Rechtsschutzversicherung.

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In einem Urteil hat der für das Wohnmietrecht zuständige VIII. Zivilsenat des Bundesgerichtshofes entschieden, dass übermäßiges Rauchen in der Wohnung nicht mehr zu einer vertragsgemäßen Nutzung gehört, wenn nach dem Auszug umfangreiche Renovierungsarbeiten notwendig sind.

In dem betreffenden Fall war die Klägerin über drei Jahre Mieterin der Wohnung, von der nun der Vermieter die Kaution zurückgehalten hatte. In einem Rechtsstreit wurde zunächst der Schadensersatzanspruch des Vermieters zurückgewiesen, in der nächsthöheren Instanz jedoch wurde Anspruch des Vermieters stattgegeben. Zwar besteht grundsätzlich nach dem Auszug des Mieters ein Renovierungsbedarf, doch wenn dieser über das übliche Maß hinausgeht, macht sich der Mieter schadensersatzpflichtig.

Dieser Fall zeigt deutlich, dass ein Rechtsstreit ohne Vermieter-Rechtsschutzversicherung zu einem teuren Unterfangen werden kann. Insbesondere ein Berufungsverfahren geht enorm ins Geld, oftmals wird auf die Wahrnehmung und Durchsetzung der eigenen rechtlichen Interessen verzichtet, wenn nicht geklärt ist, wie ein längeres Verfahren bezahlt werden soll.

Das Urteil der Richter in diesem konkreten Fall bezieht sich vor allem darauf, dass einerseits die vor kurzer Zeit verlegten Teppiche nur noch mit professioneller Hilfe gereinigt werden können. Weiterhin sind die vormals weißen Kunststofffensterrahmen mit einem so starken Nikotinfilm überzogen, dass auch hier ein Sanierungsbedarf besteht. Denn nach der Ansicht der Richter war hier eine Verschlechterung der Wohnung verursacht worden, die sich auch nicht mehr mit den üblichen Schönheitsreparaturen beheben ließen.

Ein weiteres Urteil zum Thema Rauchen: In einem Mehrfamilienhaus kann der Vermieter nicht gezwungen werden, einem stark rauchenden Mieter Lüftungszeiten aufzuerlegen, falls sich dadurch andere Mieter gestört fühlen. Ebenso wenig kann vom Vermieter verlangt werden, dass dem rauchenden Mieter ein Rauchverbot auferlegt wird.

Bildquelle: ImmobilienNews, www.pixelio.de

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