Aktuell warnt die Bundesanstalt für Finanzdienstleistungsaufsicht (BaFin) vor Betrügern auf dem Lebensversicherungs-Zweitmarkt. Das LV-Doktor-Team ist davon nicht betroffen und distanziert sich außerordentlich von diesen Geschäftspraktiken. LV-Doktor (www.lv-doktor.de) lässt sich seit Jahren freiwillig in regelmäßigen Abständen von der BaFin überprüfen.
Zug/Halle (Saale). 16.03.2012. Die Finanzaufsicht BaFin hat LV-Doktor bei der letzten freiwilligen Überprüfung erneut grünes Licht gegeben. So hat die BaFin mit Schreiben vom 26. Januar 2012 bestätigt, dass LV-Doktor „keine Bankgeschäfte im Sinne des § 1 Abs. 1 Satz 2 KWG [Kreditwesengeschäft, Anm. d. Red.] betreibt und auch keine Finanzdienstleistungen im Sinne des § 1 Abs. 1a Satz 2 KWG erbringt.“ Die Geschäftstätigkeit von LV-Doktor bedarf somit in diesem Zusammenhang auch weiterhin keiner Erlaubnis gemäß § 32 KWG.
Lebensversicherungs-Zweitmarkt auf dem Prüfstand
Derzeit stehen bei der BaFin rund 60 Anbieter (unfreiwillig) auf dem Prüfstand, die Lebensversicherungen ankaufen und mit hohen Beträgen und Renditen Kunden anlocken. Mehrere hundert Bürger sollen Strafanzeige gestellt haben und mehrere Staatsanwaltschaften sollen bereits gegen die Lebensversicherungsaufkäufer ermitteln.
Vorsicht vor unseriösen LV-Aufkäufern
Jens Heidenreich, Chef des LV-Doktor-Teams (www.lv-doktor.de), hat folgende Kriterien zusammengestellt, anhand derer unseriöse LV-Zweitmarktanbieter zu erkennen sind:
– Ratenzahlung des Rückkaufswertes – bis auf 30 Jahre gestaffelt – Renditen von mehr als 10 Prozent werden in Aussicht gestellt
– Auszahlung erst nach einigen Jahren
– Firma existiert erst seit Kurzem
– Zeitdruck bei der Unterschrift
LV-Doktor kann mit folgenden Werten punkten:
Die Kunden können sich stets in Ruhe für oder gegen das Angebot entscheiden, die Lebensversicherung an LV-Doktor zu verkaufen. LV-Doktor kann zwar keine höheren Rückkaufswerte garantieren, erzielt allerdings Rückkaufswerte, die durchschnittlich sieben Prozent höher liegen, als die zu vor von den Lebensversicherungen mitgeteilten Rückkaufswerte. Soweit die Kaufpreise nicht bereits vorab überwiesen werden, werden die Rückkaufswerte der Kunden auf sichere Anderkonten gezahlt und von dort aus weitergeleitet. Diese Konten stellen eine spezielle Form des Treuhandkontos dar, bei dem die Kundengelder besonders geschützt sind. Und ganz wichtig ist, dass LV-Doktor die Kaufpreise meist vorab – in einer Summe – auszahlt, spätestens aber zehn Tage nach Eingang des Rückkaufswertes.
Lebensversicherung verkaufen
Interessierte Verbraucher, die mit dem Gedanken spielen, ihre Lebensversicherung zu verkaufen, sollten sich ganz genau über die jeweilige Firma informieren. Denn schlimmstenfalls geht die Firma, der sie die Lebensversicherung verkauft haben, insolvent und die Verbraucher sehen das Geld aus ihrer Lebensversicherung nie wieder.
Firmenbeschreibung
Über LV-Doktor
Die im Projekt LV-Doktor (www.lv-doktor.de) organisierte Anspruchsgemeinschaft hat sich zum Ziel gesetzt, alle Beiträge plus Zinsen aus ehemaligen Lebens- und Rentenversicherungsverträgen von den Gesellschaften erstattet zu bekommen. Dazu werden die Ansprüche einer Vielzahl von ehemaligen Versicherungskunden aus gekündigten Lebens- und Rentenversicherungsverträgen, effektiv gebündelt und dann für alle Betroffenen gemeinschaftlich geltend gemacht. Für den einzelnen Verbraucher bedeutet dies eine schlagkräftige Wahrnehmung seiner Interessen.
LV-Doktor übernimmt dabei sämtliche Kosten des Rechtsstreits und trägt das komplette Prozesskostenrisiko. Das Ziel von LV-Doktor ist es, möglichst alle Beiträge von den Gesellschaften erstattet zu bekommen.
Über die proConcept AG
Die proConcept AG (www.proconcept.ag) ist eine internationale Prozessfinanzierungsgesellschaft, die sich auf die Durchsetzung des kollektiven Rechtsschutzes von Verbraucherinteressen spezialisiert hat. Die proConcept AG übernimmt ausschließlich die Finanzierung und Durchsetzung von Ansprüchen aus sogenannten Streuschäden und vertritt als Prozessfinanzierer die Interessen von bereits mehr als 80.000 Menschen. Diese setzt die proConcept AG in Einzel- oder Sammelverfahren gemeinsam mit auf die jeweiligen Rechtsgebiete spezialisierten Rechtsanwaltskanzleien durch – ohne finanzielle Risiken für den einzelnen Verbraucher.
Der Verbraucher muss sich lediglich rechtsverbindlich dem jeweiligen Projekt anschließen und abwarten, bis die Musterverfahren der jeweiligen Anspruchsgemeinschaft abgeschlossen sind und bekommt dann das Geld, welches ihm noch zusteht. TÜV-geprüft: Die proConcept GmbH, Dienstleister der proConcept AG, ist zertifiziert nach ISO 9001:2008.
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