Nachbarschaftshilfe oder Schwarzarbeit: Schnell sind Grenzen überschritten

Der Kumpel hilft beim Hausbau, die Nachbarin unterstützt beim Babysitten. Wird hierfür Geld gezahlt oder ein Dankeschön erbracht, das nicht nur geringfügig ist, dann liegt schon ein Verstoß gegen das Schwarzarbeitsgesetz vor. Mit fatalen Folgen…

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Rechtsanwalt und Strafverteidiger Cengiz Han

Obwohl die Prognose des Instituts für Angewandte Wirtschaftsforschung (IAW) für 2012 weniger Schwarzarbeit vorhersagt, ist Schwarzarbeit in Deutschland noch immer weit verbreitet. Immerhin entfielen im Jahr 2011 etwa 13 Prozent des Bruttoinlandsprodukts auf die so genannte Schattenwirtschaft.

Schwarzarbeit? Kein Kavaliersdelikt!

„Wer Schwarzarbeit leistet oder Schwarzarbeiter beauftragt, begeht eine Ordnungswidrigkeit, für die hohe Geldbußen drohen“, erklärt Rechtsanwalt und Strafverteidiger Cengiz Han aus Duisburg. „Beschäftigt ein Unternehmer Schwarzarbeiter, blühen ihm neben empfindlichen Geldstrafen sogar Freiheitsstrafen bis zu 3 Jahren!“, ergänzt Han. Die Höhe der Strafe für Schwarzarbeit ist abhängig von der Häufigkeit der Taten und vom verursachten Schaden, aber auch Vorstrafen oder Bemühungen, den Schaden wieder gut zu machen, werden beim Strafmaß berücksichtigt. Meist ist es nur durch frühzeitiges Einschalten eines erfahrenen Strafverteidigers möglich, schwerwiegende Folgen wie Verhaftungen, Wohnungsdurchsuchungen und umfangreiche Beschlagnahmen zu verhindern.

Die Grenzen zur Nachbarschaftshilfe sind fließend

Während Schwarzarbeit ganz klar illegal ist, ist Nachbarschaftshilfe dagegen erlaubt. Doch worin liegt der Unterschied? „Diese Frage lässt sich nur sehr schwer beantworten“, weiß Strafrechtsexperte Han. „Schwarzarbeit wird immer dann angenommen, wenn Arbeiten in größerem Umfang gegen Geld erbracht werden oder wenn die Helfer die Arbeitsagentur, das Sozialamt oder die Krankenkasse nicht über ihre Einkünfte aus der Arbeitsleistung informieren.“ Wer also den Kfz-Mechaniker, der auf einer Online-Plattform supergünstig seine Hilfe anbietet, am Sonntag sein Auto reparieren lässt und später bar auf die Hand bezahlt, handelt in jedem Fall illegal und macht sich strafbar.

Ahnungslosigkeit ist keine Ausrede!

Selbst wenn Freunde oder Nachbarn bei der Renovierung mithelfen, sollten sich alle Beteiligten vorab informieren, ob Grenzen zur Schwarzarbeit überschritten werden. Nur so können rechtliche und finanzielle Nachteile vermieden werden. Jeder muss nämlich individuell unterscheiden, wo Freundschaftsdienste aufhören und die Schwarzarbeit beginnt. Denn: Unwissen schützt nicht vor Strafe! Die Kontrollen durch die Hauptzollämter nehmen deshalb stetig zu und sogar die Handwerkerinnungen schicken Mitarbeiter auf private Baustellen, um sich ein Bild von den „Helfern“ zu machen. „Längst wird Nachbarschaftshilfe als Schwarzarbeit angezeigt, wenn der Schwager Fliesenleger ist und sämtliche Räume fliest oder der helfende Vereinskumpel ungewöhnlich weit weg von der Baustelle wohnt“, weiß Rechtsanwalt Han aus Erfahrung.
Tipp vom Anwalt für Strafrecht
Grundsätzlich gilt: Sobald ein Ermittlungsverfahren wegen Schwarzarbeit läuft, muss rasch ein Rechtsanwalt für Strafrecht hinzugezogen werden. Nur er kann durch geeignete Maßnahmen Einfluss auf den Gang des Ermittlungsverfahrens nehmen.

Zum Autor:

Die Rechtsanwaltskanzlei Cengiz Han & Collegen ist eine auf Strafrecht, Ausländer- und Asylrecht spezialisierte Kanzlei in Duisburg-Hochfeld. Rechtsanwalt und Strafverteidiger Cengiz Han bietet eine spezialisierte Rechtsberatung für alle Fragen aus dem Strafrecht.

Mehr unter http://www.avukat-hochfeld.de

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