Der Deutsche Verbraucherschutzring e.V. (DVS) hat eine Arbeitsgruppe für geschädigte Fondsanleger gegründet
Erfurt/Augsburg, 14. März 2012. „Immer mehr geschädigte Anleger rufen bei uns an und suchen Hilfe im Fall des Mitte Februar Pleite gegangenen DCM-Fonds Fuggerstadt-Center Augsburg“, erklärt Claudia Lunderstedt-Georgi, Geschäftsführerin des Deutschen Verbraucherschutzrings e.V. (DVS) aus Erfurt.
Die DCM Verwaltungs GmbH & Co. Fuggerstadt-Center Augsburg KG hatte wegen drohender Zahlungsunfähigkeit einen Insolvenzantrag gestellt, nachdem das Bankenkonsortium einer weiteren Stundung der Verbindlichkeiten nicht mehr zustimmen wollte. Die Lage des Fonds hatte sich in den vergangenen Wochen offensichtlich, auch wegen der Wechselkursverluste mit einem Schweizer Franken-Darlehen, erheblich zugespitzt. „Wir haben das Ende schon seit einigen Monaten erwartet“, sagt Claudia Lunderstedt-Georgi. „Nach unserer Auffassung ist das ganze Projekt schon von vornherein schief gelaufen. Deshalb sehen wir auch nach Prüfung der ersten Unterlagen gute Chancen für die geschädigten Anleger, dass diese erfolgreich Schadenersatzansprüche geltend machen können“, so die DVS-Geschäftführerin.
Nach Auffassung des Deutschen Verbraucherschutzrings können die Anleger u. a. sowohl im Wege der Prospekt- als auch der Vermittlerhaftung ihre Ansprüche geltend machen. Darüber hinaus sollten die Anleger, sobald das Insolvenzverfahren eröffnet ist, unbedingt ihre Forderungen beim Insolvenzverwalter anmelden. „Unsere spezialisierten Rechtsanwälte sind derzeit dabei, die Unterlagen der Anleger zu sichten und werden die ersten Schadensersatzklagen demnächst einreichen“, betont Claudia Lunderstedt-Georgi.
Geschädigte Fondsanleger können sich an den Deutschen Verbraucherschutzring e.V. (DVS) wenden
Der Deutsche Verbraucherschutzring e.V. (Erfurt) hat die für die Fondsanleger eine Arbeitsgemeinschaft „Fuggerstadt Center“ gegründet. Geschädigte Anleger können sich der DVS-Arbeitsgemeinschaft anschließen. Die Aufnahme in diese DVS-Arbeitsgemeinschaft kostet lediglich eine einmalige Aufnahmegebühr in Höhe von 59,50 Euro (inkl. MwSt.). Die Mitglieder einer DVS-Arbeitsgruppe erhalten eine professionelle Einschätzung (Erstbewertung) ihres Falles bzw. ihrer Unterlagen durch einen DVS-Vertrauensanwalt.
Weitere Informationen unter www.dvs-ev.net
Der Deutsche Verbraucherschutzring e.V. (DVS)
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