Bundesfinanzminister Wolfgang Schäuble (CDU) verzichtet auf einen Vorschlag zur Parlamentsbeteiligung beim dauerhaften Euro-Rettungsfonds ESM. Das geht aus dem ESM-Gesetzentwurf hervor, der vom Kabinett am Mittwoch beschlossen werden soll und der der Tageszeitung „Die Welt“ (Dienstagausgabe) vorliegt. „Der beigefügte Gesetzentwurf enthält keine Formulierung für die parlamentarischen Beteiligungsrechte“, steht in dem dazugehörigen Anschreiben Schäubles. „Es ist damit dem Bundestag überlassen, auch im Lichte des Urteils des Bundesverfassungsgerichts vom 28. Februar 2012 entsprechende Regelungen aufzunehmen“.
Die Karlsruher Richter hatten die eingeschränkten Mitspracherechte beim provisorischen Rettungsschirm EFSF als teilweise verfassungswidrig eingestuft. Das ESM-Gesetz sieht zudem vor, dass Deutschland in fünf Tranchen insgesamt 21,7 Milliarden Euro in den neuen Hilfsfonds einzahlen muss. In diesem Jahr sind zwei Raten und somit 8,7 Milliarden Euro fällig. Über die Höhe der Summe, die im kommenden Jahr überwiesen werden muss, gibt es in dem Papier keine Angaben. Zusätzlich zum Kapital muss Deutschland noch Garantien über 168 Milliarden Euro für den ESM leisten. Der ESM soll im Juli den Rettungsschirm EFSF ablösen.