Zivilrechtlich betrachtet ist die Hundehaftpflichtversicherung unverzichtbar. Sie schützt das Vermögen des Hundehalters im Schadensfall und reguliert die Ansprüche des Geschädigten.
Wer mit seinem Hund ohne Leine Gassi geht, setzt sich einem beträchtlichen Risiko aus. Denn nicht selten passiert es, dass der Vierbeiner das Weite sucht, etwa weil ein verräterischer Duft seine Witterung geweckt hat. Kommt es dabei zu einem Schaden, haftet dafür der Hundehalter. Aus diesem Grund ist die Hundehaftpflichtversicherung auch unverzichtbar. Eine Kollision mit einem Auto kann auch schon ohne ernsthafte Verletzung des Vierbeiners für Aufregung sorgen.
Ein klassischer Fall für die Hundehaftpflichtversicherung hat sich am vergangenen Wochenende ereignet: Beim Spaziergang mit dem Hund war der Halter am Rand eines Wäldchens unterwegs, als sich der Hund urplötzlich aus dem Staub machte. Kurz darauf waren auf der Straße ein Bremsgeräusch und ein Aufprall zu hören. Der Hund wurde von einem Pkw angefahren – glücklicherweise ohne ernsthafte Folgen. Am Pkw wurde ein Scheinwerfer beschädigt, der Hundehalter muss den Schaden übernehmen. In solchen Fällen hilft die Hundehaftpflichtversicherung weiter.
Weitaus tragischer verlief der Ausflug eines Hundes in Bayern: Als dieser sich auf die Autobahn A3 verirrte, kam es zu einem Zusammenstoß mit einem PKW, wobei der Hund verstarb. Wegen der hohen Aufprallgeschwindigkeit sind die Schäden am Pkw beträchtlich, der Hundehalter muss neben dem Verlust seines Tieres auch noch die Schadensersatzforderung verkraften. Die Hundehaftpflichtversicherung kann sicherlich nicht über den Verlust des Hundes hinwegtrösten, aber zumindest den Schaden am beteiligten Pkw regulieren.
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