Einen wichtigen Zweck erfüllt die Privathaftpflicht: Sie stellt im Schadensfall den Versicherungsnehmer von den Schadensersatzforderungen und leistet an den geschädigten. So bleibt das eigene Vermögen geschützt.
Die Privathaftpflicht ist eine der wichtigsten Versicherungen überhaupt für die deutschen Haushalte. Sie schützt im Schadensfall das Vermögen vor Schadensersatzforderungen durch geschädigte Dritte. Das Recht auf Wiedergutmachung ist im Bürgerlichen Gesetzbuch geregelt. Danach haftet der Schädiger mit seinem gesamten und auch zukünftigen Vermögen gegenüber dem Geschädigten. Das kann im Ernstfall schnell die eigene finanzielle Existenz bedrohen, <a href=http://www.vergleichen-und-sparen.de/privathaftpflicht.html title=“95 Tarife im Vergleich – schon ab 9,04 Euro“>wenn kein ausreichender Schutz durch die Privathaftpflicht besteht.
In den letzten Jahren hat sich das Leistungsspektrum der Privathaftpflicht deutlich gewandelt. Immer mehr Leistungsbausteine wurden in den Versicherungsumfang integriert, die vor zehn oder zwanzig Jahren noch nicht relevant waren. Im Wandel der schnelllebigen Zeit ist es notwendig, seinen eigenen Versicherungsschutz zu prüfen, ob dieser den heutigen Anforderungen entspricht.
Viele Bürger sind Mieter eines Hauses oder einer Wohnung. Für Schäden, die nicht den Hausrat betreffen, haften sie gegenüber dem Vermieter. Es reicht aus, wenn bei der Morgentoilette ein Parfumfläschchen ins Waschbecken fällt und die Keramik dabei beschädigt wird. Oder beim Staubwischen fällt eine große Vase zu Boden, die Porzellansplitter zerkratzen den Laminatboden. Daher gewinnt die Deckung von sogenannten Mietsachschäden in der Privathaftpflicht immer mehr an Bedeutung.
Was passiert, wenn man selber einen Schaden erleidet und der Schädiger weder über ausreichende Mittel zur Wiedergutmachung noch über eine Privathaftpflicht verfügt. Dann muss ein langwieriges Zivilrechtsverfahren angetreten werden, um mit viel Zeit und Kosten irgendwann seine Forderungen befriedigen zu können. Die Forderungsausfalldeckung in der eigenen Privathaftpflicht stellt den Geschädigten finanziell so dar, als wenn der Schädiger tatsächlich versichert gewesen wäre. Mit anderen Worten: Die eigene Privathaftpflicht kümmert sich um den eigenen erlittenen Schaden. Unabhängig davon wird der Schädiger sicherlich in Regress genommen.
Wenn kleine Kinder unter 7 Jahren einen Schaden verursachen, bleiben die Geschädigten in der Regel auf ihrem Schaden sitzen – es sei denn, sie können den Eltern die Verletzung der Aufsichtspflicht nachweisen. Für den Fall, dass der Aufsichtspflicht ausreichend nachgekommen ist, bietet die Privathaftpflicht die sogenannte Deckung für deliktunfähige Kinder mit an. Bis zu einer fest vereinbarten Summe, in der Regel zwischen 5.000 Euro und 10.000 Euro werden solche Schäden dann übernommen. Das kann schnell der Fall sein: Ein Vater bringt seinem Junior das Radfahren bei. Er hält eine Hand am Gepäckträger. Trotzdem kommt der Kleine ins Schlingern und zerdellt mit dem Lenker eine Autotür. Die Aufsichtspflicht war gewährleistet, die Privathaftpflicht übernimmt den Schaden. Da sich solche Vorfälle in der Regel im Umfeld der eigenen Wohnung ereignen, hat die Privathaftpflicht hier einen positiven Aspekt. Wenn die Schäden durch die Kinder versichert sind und bezahlt werden können, bleibt das Klima unter den Nachbarn sicherlich weiterhin entspannt.
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