Die Eltern von Wehrdienstleistenden und Teilnehmern am Bundesfreiwilligendienst sollen künftig Kindergeld beziehen können. Das geht laut dem „Handelsblatt“ (Donnerstagausgabe) aus dem Entwurf des Jahressteuergesetzes 2013 hervor. Danach wird der Bundesfreiwilligendienst künftig als Ausbildung eingestuft, die zum Bezug des Kindergeldes berechtigt.
Volker Wissing, finanzpolitischer Sprecher der FDP-Bundestagsfraktion, bezeichnete die Neuregelung als völlig unverständlich. „Die Eltern erhalten Kindergeld, während die Freiwilligen ihr Gehalt versteuern müssen“, sagte Wissing der Zeitung. „Das verstehe wer will, ich jedenfalls nicht“, so der FDP-Politiker.