Deutscher Verbraucherschutzring e.V. (DVS) richtet Arbeitsgruppe für geschädigte Anleger ein
Erfurt/Augsburg/München, 7. März 2012. Was von vielen Anlegern seit Jahren erwartet und befürchtet wurde, ist nun eingetreten: Die DCM Verwaltungs GmbH & Co. Fuggerstadt-Center Augsburg KG hat wegen drohender Zahlungsunfähigkeit am 24. Februar einen Insolvenzantrag gestellt. In den Fonds hatten in den 1990er Jahre rund 1.300 Anleger über 44 Millionen Euro eingezahlt. Offensichtlich haben nun die Gläubigerbanken den Kredit über 41 Millionen fällig gestellt, dies berichten zumindest einige Medien. Schon seit Jahren versuchen Anleger, das Center von der DCM Deutsche Capital Management AG (München) zu übernehmen, nachdem die Rendite nicht den Erwartungen entsprach.
„Das Bankenkonsortium hat die Reißleine gezogen und eine weitere Stundung der Verbindlichkeiten, die sich wegen erheblicher Wechselkursverluste beim Schweizer Franken-Darlehen zuspitzten, über den 29. Februar hinaus abgelehnt“, kommentierte der DCM-Vorstandsvorsitzende Dr. Jörg Autschbach den Insolvenzantrag gegenüber dem Informationsdienst kapital-markt intern (kmi). Allerdings findet man auf der Homepage von DCM „Traditionell in Zukunftsmärkten“ noch keine Hinweise auf den Insolvenzantrag.
„Anleger sollten – sobald das Insolvenzverfahren eröffnet ist – unbedingt ihre Forderung beim Insolvenzverwalter anmelden und darüber hinaus ihre Unterlagen von einem auf das Kapitalanlagerecht spezialisierten Rechtsanwalt prüfen lassen“, rät Claudia Lunderstedt-Georgi, Geschäftsführerin des Deutschen Verbraucherschutzrings e.V. (DVS) aus Erfurt. „Hier lohnt sich sicherlich ein fundierter anwaltlicher Blick auf die Unterlagen des Fonds“. Die Termine für die Forderungsanmeldung werden rechtzeitig durch den DVS bekannt gegeben.
Geschädigte Anleger können sich an den Deutschen Verbraucherschutzring e.V. (DVS) wenden
Der Deutsche Verbraucherschutzring e.V. (Erfurt) hat die für die Fondsanleger eine Arbeitsgemeinschaft „Fuggerstadt-Center“ gegründet. Geschädigte Anleger können sich dieser DVS-Arbeitsgemeinschaft anschließen. Die Aufnahme in diese DVS-Arbeitsgemeinschaft kostet lediglich eine einmalige Aufnahmegebühr in Höhe von 59,50 Euro (inkl. MwSt.). Die Mitglieder einer DVS-Arbeitsgruppe erhalten eine professionelle Einschätzung (Erstbewertung) ihres Falles bzw. ihrer Unterlagen durch einen DVS-Vertrauensanwalt.
Weitere Informationen zu diesen Fall und zu anderen Anlagefällen bietet der Deutsche Verbraucherschutzring e.V. (DVS) unter: www.dvs-ev.net
Der Deutsche Verbraucherschutzring e.V. (DVS)
Kompetente und effektive Unterstützung im Kampf gegen betrügerische Unternehmen.
Der Deutsche Verbraucherschutzring e.V. (DVS) setzt sich seit Jahren gezielt für die Interessen geschädigter Verbraucher und Kapitalanleger ein. Oberstes Ziel des DVS ist es, einen privaten Verbraucherschutz in Deutschland weiter fest zu verankern, um so die Interessen der Verbraucher konsequent gegen betrügerische Unternehmen durchzusetzen.
Der DVS bündelt unter anderem die Interessen geschädigter Kapitalanleger und setzt diese gegen die schädigenden Unternehmen durch. Als eingetragener Verein arbeitet er mit spezialisierten und erfahrenen Rechtsanwälten zusammen.
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