Das Sportgericht des Deutschen Fußball-Bundes (DFB) hat den Spieler Paolo Guerrero vom Bundesligisten Hamburger SV wegen einer Tätlichkeit gegen den Gegner mit einer Sperre von sieben Wochen bis einschließlich 22. April 2012 belegt. Das teilte der DFB am Diensatg mit. Diese Sperre gilt für alle Pflicht- und Freundschaftsspiele in diesem Zeitraum.
Guerrero war dem Stuttgarter Torhüter Sven Ulreich in der 54. Minute des Hamburger Bundesliga-Heimspiels gegen den VfB Stuttgart am 3. März in Höhe der Eckfahne mit gestrecktem Bein von hinten gegen den linken Unterschenkel gesprungen. Daraufhin hatte ihn Schiedsrichter Peter Sippel (München) des Feldes verwiesen. Gegen die Entscheidung des Einzelrichters kann binnen 24 Stunden Einspruch eingelegt werden, was eine mündliche Verhandlung vor dem DFB-Sportgericht zur Folge hätte.