Leistungsschutzrecht für Verlage könnte Google zu Zahlungen zwingen

Der Koalitionsausschuss von CDU, CSU und FDP hat am Sonntag die Einführung eines Leistungsschutzrechtes für Verlage beschlossen, woraufhin zukünftig auch Google für veröffentlichte Links auf Pressverlage zu Zahlungen gezwungen werden könnte. „Gewerbliche Anbieter im Netz, wie Suchmaschinenbetreiber und News-Aggregatoren“ sollen demnach in Zukunft für die „Verbreitung von Presseerzeugnissen (wie Zeitungsartikel) im Internet ein Entgelt an die Verlage zahlen“, hieß es im Protokoll des Ausschusses. Jedoch plane man, dass „die private Nutzung von Presseerzeugnissen im Internet nicht vergütungspflichtig“ bleibe.

Grund für diesen Beschluss sei, dass Verlage im Online-Bereich gegenüber anderen Werkvermittlern nicht benachteiligt werden sollen. Verlage sollen deshalb an den Gewinnen gewerblicher Internetdienste beteiligt werden. Zeitungs- und Zeitschriftenverlage kämpfen bereits seit Jahren für diese Gewinnbeteiligung, weil andere Firmen im Internet mit ihren teuer produzierten Inhalten Profit machten. Der Präsident des Verbandes Deutscher Zeitschriftenverleger, Hubert Burda, sehe die Vereinbarung als „wichtigen ordnungspolitischen Schritt für die Gleichstellung der Verlage mit anderen Werkmittlern im Netz sowie für die Wahrung der öffentlichen Aufgabe der Presse“. Der Beschluss wirft derzeit Diskussionen auf. Gegner sehen im Verlinken von Artikeln keine schädliche Fremdnutzung, sondern kostenlose Werbung, so Sebastian Nerz, Vorsitzender der Piratenpartei.