Deutscher Verbraucherschutzring e.V. (DVS) gründet Arbeitsgemeinschaft für geschädigte Fondsanleger.
Erfurt, 1. März 2012. Alles andere als überraschend hat der Fundus Fonds 34 Grand Hotel Heiligendamm (Düren) am Montag (27. Februar 2012) Insolvenz angemeldet, so der Deutsche Verbraucherschutzring e. V. (DVS) mit Sitz in Erfurt. 1.900 Anleger hatten insgesamt 130 Millionen Euro in das erste deutsche Seebad gesteckt. Die Zukunft des Luxushotels an der Ostsee steht in den Sternen. Fraglich ist auch, ob es für die Anleger ein Wiedersehen mit ihrem Geld geben wird.
„Die Insolvenz der Grand Hotel Heiligendamm GmbH & Co. Kommanditgesellschaft (kurz: Fonds KG) ist ein schwarzer Tag für das Grand Hotel Heiligendamm, seine Gesellschafter, Mitarbeiter und die gesamte Region“, so äußert sich der Geschäftsmann Anno August Jagdfeld scheinbar betroffen in einer offiziellen Pressemitteilung. Der Hotelbetrieb werde weiterlaufen, Gäste seien weiterhin herzlich willkommen, sagt der heute 65-Jährige, der nach der Insolvenzanmeldung um seinen Ruf bangt. So traurig Jagdfeld angeblich über die Insolvenz ist, überraschend kam sie nicht. Die Geschäftsführerin des DVS e. V., Claudia Lunderstedt-Georgi, war von der Insolvenzanmeldung alles andere als verblüfft: „Wir vom DVS hatten Anno August Jagdfeld schon lange im Visier. Eine Insolvenz des Fundus Fonds 34 schien uns seit langem wahrscheinlich, seit März 2011 sogar nahezu unausweichlich.“ Zu diesem Zeitpunkt versuchte Jagdfeld für den 1996 aufgelegten geschlossenen Immobilienfonds noch einmal bei den Anlegern zusätzliche Finanzspritzen in Höhe von 32,6 Millionen Euro zu bekommen. Der Versuch, frisches Anlegergeld in Deutschlands erstes Seebad hineinzuspülen, fiel jedoch ins Wasser und löste eine Flutwelle aus, die dem Fünf-Sterne-Luxushotel nun den Sand unter dem Fundament weg zu spülen droht. Apropos Sand: Viele der 1.900 Anleger, die sich an der Gesellschaft beteiligt hatten, fürchten nun, sie hätten ihr Kapital buchstäblich in den weißen Sand von Heiligendamm gesetzt.
Warum das Seebad baden geht.
Das Seebad Heiligendamm wurde 1793 gegründet. Kurz nach der Öffnung der deutsch-deutschen Grenze versuchten sowohl der Bund, das Land Mecklenburg-Vorpommern als auch die Treuhand einen Investor für das baufällige Hotel zu finden. Dann setzte Anno August Jagdfeld die Segel und kaufte die maroden Gebäude im weißen Sand. Seine Vision der Luxushotellerie verwirklichte er mit dem von ihm initiierten geschlossenen Immobilienfonds Fundus Fonds 34, aufgelegt im Jahr 1996. Mit diesem Geld wurden der Wiederaufbau und die Sanierung über die Grand Hotel Heiligendamm GmbH & Co. KG bezahlt, an der Jagdfelds Familie mit 7 % als größter Privatanleger beteiligt ist. Zu den 130 Millionen Euro der Anleger soll, so das Handelsblatt, auch die öffentliche Hand noch 50 Millionen Euro draufgelegt haben.
Die beste kostenlose Werbung erhielt das Fünf-Sterne-Hotel im Jahr 2007. Der G-8-Gipfel fand im Grand Hotel statt und die Regierungschefs halfen unfreiwillig bei der Öffentlichkeitsarbeit mit dem berühmten „Strandkorbfoto“. Nachdem die Ordnungskräfte das Gelände sehr weiträumig absperren mussten, war Heiligendamm tagelang das Topthema aller Nachrichtensender. „Gebracht hat diese Promotion allerdings wenig“, erklärt Claudia Lunderstedt-Georgi, die Geschäftsführerin des DVS e. V. Die Auslastung der Nobelherberge lag nach den Aussagen Jagdfelds, weit unter dem anvisierten Ziel. In den Wintermonaten waren es gerade 12 %, im Jahresdurchschnitt 44 %. Das Land Mecklenburg-Vorpommern sprang 2009 in die Presche und übernahm eine Bürgschaft in Höhe von vier Millionen Euro mit der Auflage, neue Betreiber zu finden, was jedoch nicht gelang. Trotz der besseren Auslastung in den letzten beiden Jahren und den erzielten Gewinnen von je 800.000 Euro pro Jahr, waren die Banken aber nicht mehr bereit, die Kredite zu verlängern.
Schuld sind die Anderen.
An der Insolvenz, so Anno August Jagdfeld, seien zu großen Teilen die Kommune und etliche Kritiker schuld. Das Hotelanwesen sei zum öffentlichen Gelände erklärt worden, jahrelang seien Gäste durch Radler und neugierige Spaziergänger gestört worden. Zuletzt hätte die Gemeinde noch auf einen Wanderweg durch das Hotelgelände bestanden. „Reine Sabotage“, so Jagdfeld.
Die DVS-Geschäftsführerin Lunderstedt-Georgi hat wenig Verständnis für Jagdfelds Vorwürfe: „Klar lässt sich die Klientel eines Luxushotels ungern beim Essen auf den Teller gucken, aber die Zahlen erklären die wahren Gründe der Insolvenz.“
Im März 2011 beschloss die Gesellschafterversammlung eine Reduktion des Gesellschaftskapitals von 127 auf 12,7 Millionen Euro. 32,6 Millionen Euro sollten die Anleger nachlegen, diese Kapitaleinwerbung blieb aber aus, da die Anleger das Vertrauen in den Fonds verloren hatten. Es blieb also nur noch der Gang in die Insolvenz, der übrigens nicht nur die Grand Hotel Heiligendamm GmbH & Co. KG, und damit den Fundus Fonds 34, sondern auch die Grand Hotel Heiligendamm GmbH betrifft.
Vorsicht Verjährung: Der DVS rät Kapitalbeteiligungen prüfen zu lassen.
Wer Geld in den Fundus Fonds 34 gesteckt hat und nun fürchtet, dass ihm seine Anlagen davonschwimmen, sollte seine Beteiligung schnellstens von einem auf Kapitalanlagerecht spezialisierten Rechtsanwalt prüfen lassen. Die DVS-Geschäftsführerin: „Wer Beteiligungen über den Fundus Fonds 34 an der Grand Hotel Heiligendamm GmbH & Co. KG hält, ist faktisch Kommanditist und haftet mit seiner Einlage für die Schulden der Gesellschaft. Deshalb sollte schnellstens geprüft werden, in wie weit sich anderweitige Ansprüche in Sachen Falschberatung oder Prospekthaftung für den Anleger ergeben könnten“. Ganz wichtig sei auch, wann die Anteile erworben wurden. „Ansprüche verjähren in drei Jahren nach Anspruchsentstehung und Kenntnisnahme von Schaden und Schädiger, spätestens jedoch nach zehn Jahren“, so Lunderstedt-Georgi. „Wer Anteile nach dem 1. Januar 2002 gezeichnet hat, sollte sein Zeichnungsdatum im Auge behalten.“ Der Deutsche Verbraucherschutzring e. V. hat eine Arbeitsgruppe für Fundus-Anleger gegründet. Diese Arbeitsgruppe kann auch telefonisch unter 03641 / 35 35 04 erreicht werden.
Wie es mit Heiligendamm nun weitergeht ist ungewiss. „Sicherlich werden die Anleger mit der Aussicht vertröstet, dass man schon bald einen Geldgeber haben werde, der das Investment von insgesamt 220 Millionen Euro abkauft“, kommentiert die DVS-Geschäftsführerin. „Wir raten zur Vorsicht! Denn stellt sich heraus, dass ein vermeintlicher Investor nicht vorhanden ist und wurden die Anlagen dann vor mehr als zehn Jahren gezeichnet, so sind jegliche Ansprüche verjährt.“
Geschädigte Anleger können sich an den DVS Deutscher Verbraucherschutzring e.V. wenden
Der Deutsche Verbraucherschutzring e.V. (Erfurt) hat die für die Fondsanleger eine Arbeitsgemeinschaft „Fundus Fonds“ gegründet. Geschädigte Anleger können sich der DVS-Arbeitsgemeinschaft „Fundus Fonds“ anschließen. Die Aufnahme in diese DVS-Arbeitsgemeinschaft kostet lediglich eine einmalige Aufnahmegebühr in Höhe von 59,50 Euro (inkl. MwSt.). Die Mitglieder einer DVS-Arbeitsgruppe erhalten eine professionelle Einschätzung (Erstbewertung) ihres Falles bzw. ihrer Unterlagen durch einen DVS-Vertrauensanwalt.
Weitere Informationen unter www.dvs-ev.net
Der Deutsche Verbraucherschutzring e.V. (DVS)
Kompetente und effektive Unterstützung im Kampf gegen betrügerische Unternehmen.
Der Deutsche Verbraucherschutzring e.V. (DVS) setzt sich seit Jahren gezielt für die Interessen geschädigter Verbraucher und Kapitalanleger ein. Oberstes Ziel des DVS ist es, einen privaten Verbraucherschutz in Deutschland weiter fest zu verankern, um so die Interessen der Verbraucher konsequent gegen betrügerische Unternehmen durchzusetzen.
Der DVS bündelt unter anderem die Interessen geschädigter Kapitalanleger und setzt diese gegen die schädigenden Unternehmen durch. Als eingetragener Verein arbeitet er mit spezialisierten und erfahrenen Rechtsanwälten zusammen.
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