Die Vorsitzende des Bundestags-Haushaltsausschusses, Petra Merkel (SPD), sieht kein Mitspracherecht des Gremiums bei der Gewährung des Ehrensolds für den zurück getretenen Bundespräsidenten Christian Wulff. „Es ist gesetzlich geregelt, dass das Bundespräsidialamt für die Erteilung eines Ehrensolds für den Bundespräsidenten zuständig ist“, sagte sie der „Mitteldeutschen Zeitung“. „Das Bundespräsidialamt hat entschieden, dass der Ehrensold für Christian Wulff rechtmäßig ist. Das Entscheidungsrecht liegt demnach nicht beim Bundestag, also auch nicht beim Haushaltsausschuss.“
Sie fügte mit Blick auf Wulff allerdings hinzu: „Wenn das Gesetz so ist, dann steht ihm der Ehrensold auch zu – solange er nicht gerichtlich belangt wird. Dann muss neu geprüft werden.“ Die für den Etat des Bundespräsidenten zuständigen Berichterstatter im Haushaltsausschuss wollen sich nach Informationen des Blattes am Freitagvormittag mit dem Thema befassen. Es sind der stellvertretende Ausschuss-Vorsitzende Herbert Frankenhauser (CDU), Carsten Schneider (SPD), Jürgen Koppelin (FDP) und Dietmar Bartsch (Linksfraktion). Der Verwaltungsrechtsexperte Hans Herbert von Arnim kritisierte die Entscheidung des Bundespräsidialamtes vom Mittwoch, Wulff den Ehrensold zu gewähren, gegenüber der „Mitteldeutschen Zeitung“ als „rechtlich höchst anfechtbar“. Freilich müsse das Präsidialamt „keine gerichtliche Überprüfung fürchten. Denn gegen die Entscheidung kann niemand klagen.“ Das sei „ein in seiner rechtlichen und politischen Unverantwortlichkeit ziemlich einmaliger Fall“. Anders sei dies bei den Sach- und Personalkosten für ein Büro mit Sekretariat, persönlichem Referenten und einem Fahrer, auf die ein ehemaliges Staatsoberhaupt normalerweise ebenfalls Anspruch habe, so von Arnim weiter. Darüber entscheide nach Paragraph 14 Haushaltsgesetz der Bundesfinanzminister mit Einwilligung des Haushaltsausschusses.