Das Sportgericht des Deutschen Fußball-Bundes (DFB) hat nach Anklageerhebung durch den DFB-Kontrollausschuss Sportdirektor Oliver Kreuzer vom Zweitligisten Karlsruher SC im Einzelrichterverfahren wegen eines unsportlichen Verhaltens mit einer Geldstrafe in Höhe von 8.000 Euro belegt. Das teilte der DFB am Mittwoch mit. Kreuzer hatte sich im Meisterschaftsspiel der 2. Bundesliga zwischen dem Karlsruher SC und dem FC Erzgebirge Aue am 5. Februar 2012 in Karlsruhe unsportlich gegenüber dem Vierten Offiziellen geäußert und war deshalb des Innenraums verwiesen worden.
Das Urteil ist rechtskräftig.