Wenn der Hund zuschnappt, muss Herrchen dafür geradestehen. In manchen Fällen wird das zum Problem, wenn auf den Schutz der Hundehaftpflicht verzichtet wurde. Einige Bundesländer haben daher die Hundehaftpflicht als Pflichtversicherung aufgenommen.
Die Hundehaftpflicht ist für Hundehalter eine unverzichtbare Versicherung, wenn es darum geht, im Schadensfall die eigenen Vermögenswerte zu schützen. Denn Hunde unterliegen der Gefährdungshaftung, allein die Haltung des Hundes stellt juristisch eine Gefahr dar. Daher gilt auch ohne eigenes Verschulden im Schadensfall: Der Hundehalter muss Schadenserdsatz leisten. In Deutschland sind rund 5,4 Mio. Hunde registriert, nach inoffiziellen Schätzungen haben rund 2,5 Mio. Hundehalter sich mit der Hundehaftpflicht geschützt. Einige Bundesländer haben die Hundepflicht gesetzlich zur Pflichtversicherung erklärt.Und das aus einem guten Grund.
Betrachtet man unterschiedliche Statistiken, u. a. vom Deutschen Städtetag, liegt die Anzahl der Vorfälle, in die Hunde verwickelt sind, bei rund 30.000 Euro pro Jahr. Umso verwunderlicher ist es, dass der Gesetzgeber nicht mit einer einheitlichen Linie zum Thema Hundehaftpflicht reagiert.
In der ersten Februarwoche kam es zu einem Zwischenfall im Raum Aschaffenburg. Ein Spaziergänger wurde dort von vier freilaufenden Hunden angefallen und leicht verletzt. Mit Schürf- und Bisswunden wurde er ins Klinikum Aschaffenburg eingeliefert. Der Hundehalter soll von der Hundeattacke nichts mitbekommen haben. Auf ihn wartet nun ein Strafverfahren wegen fahrlässiger Körperverletzung. Schadensersatzansprüche dürften die weitere Folge sein. Ein Fall für die Hundehaftpflicht.
Ebenfalls in Bayern ereignete sich eine Attacke eines freilaufenden Hundes auf den angeleinten Hund einer Spaziergängerin. Der angegriffene Hund wurde an den Beinen und am Bauch so schwer verletzt, dass er operiert werden musste. Die Hundehalterin hat nun einen Schadensersatzanspruch gegenüber der gegnerischen Hundebesitzerin.
Selbst ein Gartenzaun konnte nicht verhindern, dass ein Doggen-Mischling einen 7-jährigen Jungen angefallen hat. In Mecklenburg war der Junge mit seiner Cousine unterwegs, die ihn von einem Kindergeburtstag abgeholt hat. An einem Grundstück wurde der Junge durch den Zaun von dem Hund angefallen, dieser hat sich im Oberschenkel des Kindes verbissen. Wegen der Schwere der Verletzungen wurde der Junge in eine Klinik in Schwerin eingeliefert. Der Hundehalter war nicht zu Hause und wurde wegen fahrlässiger Körperverletzung angezeigt.
Vorfälle dieser Art machen deutlich, dass eine einheitliche Regelung der Hundegesetze in Deutschland notwendig ist. Sowohl der Hundeführerschein als auch die Hundehaftpflicht müssen dabei ein Thema sein. Denn oft ereignen sich Hundeattacken, weil Hundebesitzer im Moment der Attacke nicht ausreichend beaufsichtigt oder angeleint haben. Mit der Hundehaftpflicht kann zumindest sichergestellt werden, dass die Opfer von Hundeattacken den Anspruch auf Schadensersatz oder Schmerzensgeld befriedigt bekommen.
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