EUDR – Aufgeschoben ist nicht aufgehoben! Neue Frist 2026

Die EU-Entwaldungsverordnung (EUDR) sorgt seit ihrer Verabschiedung im 2023 für viel Diskussionsstoff. Jetzt wurde die Frist zur Umsetzung verschoben.

Die EU-Entwaldungsverordnung (EUDR) sorgt seit ihrer Verabschiedung im April 2023 für viel Diskussionsstoff. Eigentlich sollte die Übergangsfrist Ende 2024 enden und die EUDR in Kraft treten. Auf Grund von massiven Einwänden der Unternehmen und noch immer fehlender Umsetzungsausführungen wurde die Umsetzung auf den 1. Januar 2026 verschoben.
Der Rat der Europäischen Union hat am 16.10.2024 der Verschiebung der European Deforestation Regulation (EUDR) zugestimmt, das Europäische Parlament wird voraussichtlich Ende November 2024 die Verschiebung genehmigen.

Was bedeutet das für Unternehmen?

Zuerst einmal: Aufgeschoben ist nicht aufgehoben! Die EUDR kommt, und Unternehmen sollten die zusätzliche Zeit nutzen, um sich vorzubereiten.

Was ist die EUDR?
Die EUDR soll verhindern, dass Produkte, die mit Entwaldung oder Waldschädigung in Verbindung stehen, auf dem EU-Markt in Verkehr gebracht werden. Das betrifft eine breite Palette von Produkten, darunter:
-Soja
-Palmöl
-Rindfleisch
-Holz
-Kakao
-Kaffee
-Kautschuk

Für wen ist die EUDR relevant?
Die Verordnung betrifft alle Unternehmen, die die genannten Produkte in der EU in Verkehr bringen oder aus der EU exportieren. Das gilt sowohl für große Konzerne als auch für kleine und mittlere Unternehmen (KMU).

Warum wurde die EUDR verschoben?
Die EU-Kommission hat die Verschiebung mit der Komplexität der Verordnung und dem Bedarf an mehr Zeit für die Umsetzung begründet. Viele Unternehmen und auch einige EU-Mitgliedsstaaten hatten sich für eine Verschiebung ausgesprochen, da sie sich nicht ausreichend vorbereitet fühlten.

Was müssen Unternehmen ab dem 1. Januar 2026 erfüllen?
Ab dem 1. Januar 2026 müssen Unternehmen nachweisen können, dass die von ihnen in Verkehr gebrachten Produkte nicht mit Entwaldung oder Waldschädigung in Verbindung stehen. Dazu müssen sie eine Sorgfaltspflichtprüfung durchführen und umfangreiche Informationen über ihre Lieferketten sammeln.

Konkret bedeutet das:
-Risikobewertung: Unternehmen müssen das Risiko von Entwaldung und Waldschädigung in ihren Lieferketten bewerten.
-Risikominderung: Wenn ein Risiko besteht, müssen Unternehmen Maßnahmen ergreifen, um dieses zu minimieren.
-Dokumentation: Unternehmen müssen die Ergebnisse ihrer Sorgfaltspflichtprüfung dokumentieren und der zuständigen Behörde auf Anfrage vorlegen. Hierzu wird eine sogenannte Referenznummer für jede Lieferung vergeben.

Wie können sich Unternehmen vorbereiten?
Die Verschiebung der EUDR gibt Unternehmen die Möglichkeit, sich intensiv auf die neuen Anforderungen vorzubereiten. Folgende Schritte sind empfehlenswert:
-Informationen einholen: Informieren Sie sich über die EUDR und die damit verbundenen Anforderungen.
-Lieferketten analysieren: Analysieren Sie Ihre Lieferketten und identifizieren Sie potenzielle Risiken im Zusammenhang mit Entwaldung und Waldschädigung.
-Sorgfaltspflichtprüfung einführen: Implementieren Sie ein System zur Sorgfaltspflichtprüfung und zur Verknüpfung der Referenznummer mit der Lieferung, das den Anforderungen der EUDR entspricht.
-Mit Lieferanten zusammenarbeiten: Arbeiten Sie eng mit Ihren Lieferanten zusammen, um die Einhaltung der EUDR sicherzustellen. Klären Sie insbesondere, wie Sie den Nachweis der Sorgfaltspflichtenprüfung bzw. die Referenznummer erhalten und prüfen können.

Fazit:
Die Verschiebung der EUDR bietet Unternehmen eine wichtige Atempause. Diese Zeit sollte genutzt werden, um die notwendigen Vorbereitungen zu treffen und die Einhaltung der Verordnung sicherzustellen. Denn eines ist klar: Die EUDR wird kommen, und Unternehmen, die nicht vorbereitet sind, riskieren hohe Strafen.
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Ferner unterstützt die care-impuls GmbH Unternehmen bei Fragen zur Lieferkette und zu Fragen der Nachhaltigkeit.

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