KulturInvest – Markenaneignung der geschützten Wortmarke „KulturInvest!“ durch die Beauftragte für Kultur und Medien der Bundesregierung (BKM) – Eine Aufforderung zur Unterlassung

Der KulturInvest!-Kongress wurde im Jahr 2009 ins Leben gerufen, um die marktorientierte Zusammenarbeit zwischen Kultur, Wirtschaft, Medien und Zivilgesellschaft zu stimulieren. Seitdem hat der KulturInvest!-Kongress erfolgreich über 10.000 Persönlichkeiten aus Kultur, Wirtschaft, Medien und Politik miteinander ins Gespräch gebracht. Europas größter Kulturkongress steht für innovatives Vorausdenken, lebendige Debatten und erfolgreiche Lösungsansätze im Themenspektrum von Kulturpolitik, Kulturmanagement, Kulturmarketing und Kultursponsoring sowie für materielle und immaterielle Investitionen im Kulturmarkt. https://kulturmarken.de/veranstaltungen/kulturinvest-kongress

Um die Marke gegen einen möglichen Markenmissbrauch durch Dritte zu schützen, wurde „KulturInvest!“ als geschützte Wortmarke am 11. April 2014 in den Nizzaklassen 41 und 35 des Markenregisters des Deutschen Patent und Markenamtes durch den Veranstalter des KulturInvest!-Kongresses eingetragen. Die Markenschutzrechte wurden am 1. August 2023 für weitere 10 Jahre durch den Markeninhaber verlängert, der auch weiterhin Veranstalter des gleichnamigen und von kulturpolitischer Einflussnahme der Bundesregierung und ihrer kulturpolitischen Vorfeldorganisationen, wie der Kulturpolitischen Gesellschaft e.V. unabhängiger Kulturkongresses ist. https://register.dpma.de/DPMAregister/marke/register/3020130402138/DE

Im Jahr 2022 hat die Beauftragte für Kultur und Medien der Bundesregierung (BKM) ein neues Förderprogramm unter dem Titel „KulturInvest“ zur Förderung investiver Maßnahmen für kulturelle Einrichtungen, Objekte und Kulturdenkmäler sowie Ausstellungen von gesamtstaatlicher Relevanz an den Start gebracht, das auch in den Jahren 2023 und 2024 in Millionenhöhe ausgeschrieben wurde. Prinzipiell ist eine Kulturförderung durch den Bund und ihre stetige Erweiterung durch die Bundesregierung mehr als zu befürworten, die Wahl des Titels „KulturInvest“ verletzt jedoch die Markenrechte des Inhabers der geschützten Wortmarke „KulturInvest!“.

Handelt es sich bei dieser Markenaneignung der geschützten Wortmarke „KulturInvest!“ durch die Bundesbeauftragte für Kultur und Medien der Bundesregierung (BKM) seit dem Jahr 2022 um grobe Fahrlässigkeit oder kulturpolitisches Kalkül von Kulturpolitiker*innen, Kulturfunktionär*innen und Kulturbeamt*innen? „Die unmoralische Markenaneignung ist allein durch die Schreibweise mit einem dem Großbuchstaben „I“ in der Wortmarke ersichtlich und hat große Irritationen innerhalb des Kulturmarktes, bei den Förder*innen aus der Wirtschaft sowie den insgesamt über 10.000 Teilnehmer*innen des KulturInvest!-Kongresses ausgelöst“, meint Hans-Conrad Walter, Markeninhaber und Veranstalter des KulturInvest!-Kongresses und fordert eine sofortige Unterlassung der Markenaneignung.

„Offensichtlich an der Vorgehensweise der Bundesregierung ist das fehlende, moralische Verständnis dafür, dass man nicht privatwirtschaftliche Initiativen der Zivilgesellschaft im Bereich der Kultur- und Kreativwirtschaft politisch fordern kann, um sie dann über eine Markenaneignung wieder zu kassieren, weil sie kulturpolitisch nicht zu steuern oder die Bundesregierung die mächtigere Kulturinvestor*in als die Privatwirtschaft oder die Zivilgesellschaft ist“, so Hans-Conrad Walter weiter, der bereits im Jahr 2017 mit einem Lifetime Achievement Award für sein Kulturengagement ausgezeichnet wurde.

Mit den fördernden Partner*innen aus der Wirtschaft hat der Markeninhaber seit dem Jahr 2009 einen hohen sechsstelligen Betrag in die Markenpflege der Wortmarke „KulturInvest!“ sowie in den KulturInvest!-Kongress selbst investiert, um insbesondere Kulturanbieter*innen im deutschsprachigen Raum einen Wissenstransfer in den Themenfeldern Kulturpolitik, Kulturentwicklung, Kulturmanagement, Kulturmarketing, Kulturtourismus und Kultursponsoring sowie zu materiellen und immateriellen Investitionen im Kultursektor zu vermitteln, da es keine ähnlichen und so komplexen Fortbildungen für Kulturmanager*innen in diesem Bereich gab und gibt.

„Innerhalb der angespannten gesellschaftlichen Situation, dem schwindende Vertrauen in die Politik und damit auch die Kulturpolitik, ist diese Markenaneignung durch die Beauftragte für Kultur und Medien der Bundesregierung (BKM) ein moralischer Übergriff und auch ein Vorzeichen dafür, was uns wohl in den nächsten Jahren erwartet: Eine Kulturpolitik ohne gefestigte Moral und eine bewusste Demolierung nutzenstiftender, zivilgesellschaftlicher Initiativen durch politische Willkür und Machtmissbrauch einiger autoritärer Kulturpolitiker*innen, Kulturfunktionär*innen und Kulturbeamt*innen“, befürchtet Hans-Conrad Walter.

Ein Neustart des KulturInvest!-Kongress 2025 ohne eine Förderung über öffentliche Zuwendungen und kulturpolitische Einflussnahme durch die Beauftragte für Kultur und Medien der Bundesregierung (BKM) und der von ihr finanzierten Vorfeldorganisationen ist in Planung. Damit wird der KulturInvest!-Kongress auch weiterhin einen Beitrag zur Demokratisierung der Kulturpolitik und zur Emanzipation von Kulturmarken leisten, die Kunstfreiheit fördern sowie neben den öffentlichen Kulturförderungen auch Möglichkeiten der Förderung durch die Privatwirtschaft und Zivilgesellschaft aufzeigen.

Pressekontakt: Causales – Kulturberatung und Kulturmanagement, Hans-Conrad Walter, Bizetstraße 134, 13088 Berlin, Germany, E-Mail: walter@causales.de, Mobil: +49 (0)152-54-216-517 www.kulturmarken.de