Geldeinbußen bei der Zwangsvollstreckung

Das Bundesgesetzblatt gab die neuen Pfändungsfreigrenzen bekannt. Der unpfändbare Betrag steigt ab dem 01.07.2011 um 40,00 Euro. D.h. bis zu einem Nettolohn von 1029,99 Euro – bisher waren es lediglich 989,99 Euro – kann nicht gepfändet werden.

„Dies hat gravierende Nachteile für den Gläubiger.“, meint Anja Grünewald, Geschäftsführerin der ACG Inkasso, Düsseldorf, „Denn gerade Schuldner, die knapp über der Pfändungsfreigrenze lagen, sprich da, wo man wenigstens noch etwas auf lange Sicht pfänden konnte, fallen nun unter den Schutz der neuen Grenze. Dementsprechend sinken die Chancen für den Gläubiger doch noch an sein Geld zu kommen. Denn welcher Schuldner, der nun das Gesetz auf seiner Seite hat, zahlt freiwillig?“

So kann es möglicherweise zu erheblichen Geldeinbußen für den Gläubiger ab Juli 2011 kommen. Gläubiger sollten sich schon jetzt an ihr Inkassounternehmen oder Rechtsanwalt wenden.