Der Deutsche Verbraucherschutzring (DVS) e. V. informiert.
Erfurt, 22. Februar 2012. Die Ermittlungen der Polizei und Staatsanwaltschaft gegen die Business Capital Investors (BCI) dauern noch an, darauf weit die Arbeitsgruppe „BCI“ beim Deutschen Verbraucherschutzring (DVS) e. V. in Erfurt hin. Über 120 Ermittler hatten Ende November letzten Jahres Büro- und Wohnräume in Nordrhein-Westfalen, Niedersachsen, Hessen und Sachsen durchsucht, drei Deutsche wurden verhaftet. Der Verdacht, BCI hätte mittels eines Schneeballsystems rund 4.000 Anleger um gut 100 Millionen Euro geprellt, erhärtet sich.
Wie Oberstaatsanwalt Ralf Möllmann gegenüber der Nachrichtenagentur dpa geäußert hat, hätte man bis jetzt keine renditeträchtige Geschäftstätigkeit des Unternehmens feststellen können. „Für mich wird es immer deutlicher, dass im Fall BCI gar keine Renditen erwirtschaftet wurden“, kommentiert Claudia Lunderstedt-Georgi, Geschäftsführerin des DVS. „Bei vielen schneeballähnlichen Systemen werden die Erträge aus den Einlagen neuer Anleger finanziert. Dass das nicht lange gut gehen kann, ist verständlich. Schließlich hat der DVS nicht zu Unrecht vor Anlagegeschäften mit BCI gewarnt. Ein Renditeversprechen von 15,5 % sollte bei Anlegern eine gesunde Skepsis wecken.“ Lunderstedt-Georgi geht noch weiter und zieht einen gerechtfertigten Vergleich. „Der Skandal um das mutmaßliche Schneeballsystem von BCI erinnert mich sehr an den Fall Helmut Kiener, der im Sommer letzten Jahres in einem der größten Fälle von Anlagebetrug in Deutschland zu einer fast elfjährigen Haftstrafe verurteilt wurde.“
DVS-Hotline für BCI-Anleger.
Die Tatsache, dass gegen BCI die Ermittlungen aufgenommen wurden, sollte geschädigte Anleger nicht entmutigen, ihre Ansprüche prüfen zu lassen und sie einzuklagen. Immer wieder wenden sich Anleger an die Arbeitsgruppe BCI des DVS und holen fachmännischen Rat ein. „Die Investitionen der Anleger müssen nicht zwangsläufig verloren sein“, weiß die DVS-Geschäftsführerin. „Im Einzelfall sollten auch die Ansprüche gegen die Vermittler geprüft werden. Schließlich stand BCI schon seit dem Jahr 2005 auf den Warnlisten verschiedener Verbraucherschützer.“ Auch ein Vermittler kann in die Haftung genommen werden, wenn sich herausstellt, dass das Anlagekonzept nicht schlüssig ist, oder dass es keine geregelte Geschäftstätigkeit gibt. „Möglichkeiten für Schadenersatzansprüche gibt es viele. Diese müssen aber im Einzelfall durch einen Rechtsanwalt geprüft werden“, so Claudia Lunderstedt-Georgi. Die Hotline für geschädigte BCI-Anleger ist unter der Telefonnummer 03641 / 35 35 04 zu erreichen. Mitglieder einer DVS-Arbeitsgruppe erhalten eine professionelle Erstbewertung ihres Falles.
DVS-Arbeitsgemeinschaft „BCI“
Der Deutsche Verbraucherschutzring e.V. (Erfurt) hat die für die Fondsanleger eine Arbeitsgemeinschaft „BCI“ gegründet. Geschädigte Anleger können sich dieser DVS-Arbeitsgemeinschaft anschließen. Die Aufnahme in diese DVS-Arbeitsgemeinschaft kostet lediglich eine einmalige Aufnahmegebühr in Höhe von 59,50 Euro (inkl. MwSt.). Die Mitglieder einer DVS-Arbeitsgruppe erhalten eine professionelle Einschätzung (Erstbewertung) ihres Falles bzw. ihrer Unterlagen durch einen DVS-Vertrauensanwalt.
Weitere Informationen unter www.dvs-ev.net
Der Deutsche Verbraucherschutzring e.V. (DVS)
Kompetente und effektive Unterstützung im Kampf gegen betrügerische Unternehmen.
Der Deutsche Verbraucherschutzring e.V. (DVS) setzt sich seit Jahren gezielt für die Interessen geschädigter Verbraucher und Kapitalanleger ein. Oberstes Ziel des DVS ist es, einen privaten Verbraucherschutz in Deutschland weiter fest zu verankern, um so die Interessen der Verbraucher konsequent gegen betrügerische Unternehmen durchzusetzen.
Der DVS bündelt unter anderem die Interessen geschädigter Kapitalanleger und setzt diese gegen die schädigenden Unternehmen durch. Als eingetragener Verein arbeitet er mit spezialisierten und erfahrenen Rechtsanwälten zusammen.
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