ARAG Experten geben einen Überblick über Fahrassistenzsysteme
In den letzten Jahren sind sie immer besser und umfangreicher geworden: Fahrassistenten im Auto. Die meisten dienen der Sicherheit und sollen Unfälle vermeiden, um die Zahl von Verkehrstoten und Schwerverletzten deutlich herunterfahren. Aus diesem Grund führt die Europäische Union (EU) bei Neuwagen ab Juli 2024 bestimmte Systeme verpflichtend ein. ARAG Experten erklären, was diese können.
Was bedeutet die neue Verordnung?
Mit Anfang Juli bekommen Neuwagen – egal, ob Kleinwagen, Familienkutsche oder Luxusschlitten – ohne diese zusätzlichen Systeme an Bord keine Typzulassung mehr. Dieser pflichtmäßige Einbau gilt zudem nicht nur für Pkw, sondern auch für Lkw und Busse. Allerdings können ARAG Experten alle Besitzer von vorhandenen Fahrzeugen beruhigen: Sie müssen nicht nachrüsten; bereits zugelassene Wagen sind von dieser Neuregelung befreit. Aber: Bereits vorhandene Fahrassistenzsysteme dürfen nicht mehr dauerhaft deaktiviert werden.
Was können Fahrassistenzsysteme?
Müdigkeitserkennung, Aktiver Spurhalteassistent und Notbremsassistent sind wohl die wichtigsten Sicherheits-Guides, um Schlimmstes zu verhindern. Über 1.500 Unfälle im Jahr 2021 gingen laut ARAG Experten auf das Konto von übermüdeten Fahrern. Dem treten die Assistenzsysteme entgegen. So erkennt der Müdigkeitswarner anhand von Augen- und Lidbewegung ebenso wie durch das Fahrverhalten, dass der Fahrer einschlafen könnte und alarmiert mit optischen und akustischen Signalen.
Wird das Lenkrad schon nicht mehr korrekt gehalten, was durchaus auch im wachen Zustand durch mangelnde Aufmerksamkeit passiert, korrigiert der Spurhalteassistent: Er lenkt aktiv gegen und verhindert möglicherweise das Abdriften in den Gegenverkehr oder den ungewollten Spurwechsel auf der Autobahn. Der Notbremsassistent kann sogar für eine Vollbremsung sorgen. Er misst mittels Radar, Lidar (Entfernungsmesser mit Lichtimpuls) und Kamera und erkennt so Hindernisse auf der Straße. Agiert der Fahrer in diesem Moment nicht, bremst er umgehend selbsttätig und vermeidet eine mögliche Kollision. Die nachkommenden Fahrzeuge werden durch einen weiteren Assistenten gewarnt: Das Notbremslicht lässt bei einer Vollbremsung, die bei mehr als fünfzig Stundenkilometern eingeleitet wird, alle Rückleuchten anspringen.
Außerdem wird laut ARAG Experten eine Blackbox Pflicht, die man bisher eher aus Flugzeugen kennt. Sie speichert die Unfalldaten und hilft bei einer besseren Aufklärung des Vorgangs. Das Ziel: Die Leistungen der Fahrassistenzen analysieren und weiter verbessern.
Welche Assistenten werden noch verpflichtend?
Neben den Sicherheits-Guides werden ab Juli weitere sinnvolle Assistenten Pflicht, die bisher nur über Zusatzpakete oder beim Kauf von Sondermodellen erhältlich waren. Dazu gehört der Rückfahrassistent, der nicht einfach nur eine Einparkhilfe ist, sondern vor allem Personen hinter dem Fahrzeug erkennt und verhindert, dass diese angefahren werden. Auch den Geschwindigkeitsassistenten kennt man eher als Extra, das Knöllchen verhindert. Tatsächlich erkennt er Geschwindigkeitsbegrenzungen und warnt durch akustischen und optischen Alarm. Letztendlich geht es aber auch hier um die Gefahrenverhinderung, machen ARAG Experten deutlich. Auch deswegen kann dieses System auch eingreifen und das Tempo selbsttätig drosseln.
Eigene Verantwortung bleibt bestehen
Jedoch: Fahrassistenzsysteme bleiben Assistenten. Sie sind nicht der Chef. Die volle Verantwortung bleibt weiterhin beim Fahrer, im Idealfall kommen sie gar nicht zum Einsatz. Wann immer es aber soweit ist, muss die Person am Steuer eingreifen, wenn das System warnt oder aktiv übernimmt. Die Assistenzsysteme können helfen, den Worst Case zu vermeiden und Fahrer entlasten. Die Kontrolle können und sollen sie nicht abnehmen. Insofern betonen die ARAG Experten, dass die Haftung bei einem Unfall – anders als bei autonomer Technik – nicht beim Hersteller, sondern weiterhin beim Verursacher liegt. Das heißt auch, dass die Kfz-Versicherung für den Schaden aufkommt, je nach Vertrag zumindest für den des Unfallgegners.
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