Miau: Kranke Katzen jetzt bei der LTA mitversichert

Die LTA (Lifecard-Travel-Assistance Gesellschaft für Reiseschutz mbH) hat jüngst ihre Tarifstruktur umgekrempelt und teilweise deutlich den Leistungsumfangwartet erweitert. Gute Nachricht für Katzenhalter – Katzen gehören jetzt bei der Reiserücktrittsversicherung mit zum Versicherungsumfang.

„Batzen nur für Hunde nicht für Katzen“…trällerte Hape Kerkeling einst in seinem Filmhit „Kein Pardon“. Und auch bei den Reiserücktrittstarifen der LTA hatten Katzen bislang das Nachsehen. Denn während die unerwartet schwere Erkrankung des eigenen Hundes schon immer mit zu den versicherten Ereignissen gehörten, schauten Katzenhalter an dieser Stelle in die Röhre. Aber damit ist jetzt Schluss! Jetzt sind Katzen den Hunden gleichgestellt. Das bedeutet, dass jetzt auch die unerwartet schwere Erkrankung der eigenen Katze ein versicherter Grund für einen Reiserücktritt ist.

Aber das ist nicht die einzige Neuerung bei den Tarifen der LTA. Sehen wir uns die Neuerungen im Detail an:

+++ Aus zwei wird elf bzw. sogar dreizehn – LTA führt neue Tarifstufen ein +++

Das bisherige Tarifsystem der Jahresversicherung der LTA kannte nur zwei Stufen, welche sich am Reisepreis orientierten. In der Tarifgruppe Einzel und Alleinerziehend werden die bisherigen Stufen von 2.500/5.000 Euro durch elf Stufen mit einer Range von 1.500 bis 20.000 Euro versichertem Reisepreis ersetzt. In der Tarifgruppe Paare und Familie stehen statt der bisherigen beiden Stufen von 6.000/10.000 Euro nun dreizehn Stufen mit einer Range von 1.500 bis 25.000 Euro versichertem Reisepreis zur Auswahl. Die neuen Stufen ermöglichen zum einen eine viel genauere und damit für den Kunden fairere Berechnung der anfallenden Kosten und zum anderen sind durch die deutliche Erhöhung der versicherbaren Reisekosten jetzt so gut wie alle Fälle, die in der Praxis i.d.R. vorkommen, von der LTA abgedeckt.

Eine weitere Neuerung bei den Tarifen ist der Wegfall der Altersgruppe bis 44/45 Jahre. Zukünftig unterscheidet die LTA bei den Tarifen nur noch die Altersgruppen bis 69 Jahre und ab 70 Jahre. Zudem sind in beiden Altersstufen die Buchungen jetzt mit oder ohne Selbstbehalt möglich. Je nach persönlichem Sicherheitsbedarf können sich die Kunden entscheiden, welche Variante sie bevorzugen.

+++ Zusätzliche versicherte Ereignisse bei Reiserücktritt und Reiseabbruch +++

Der Rahmen der versicherten Ereignisse wurde im Bereich der Reiserücktritt- und der Reiseabbruchversicherung erweitert. Zu den versicherten Ereignissen gehören jetzt zum Beispiel der unerwartete Termin zur Spende oder zum Empfang von Organen oder Geweben (Lebendspende) im Rahmen des Transplantationsgesetzes. Bei Reisen mit einem Kraftfahrzeug ist ein Ausfall des Kraftfahrzeuges, das nicht nur zur Anreise, sondern zur Durchführung der gesamten Reise genutzt werden sollte, z.B. aufgrund eines Unfalls oder einer Panne (maximal einen Tag vor Antritt der Reise), ein versichertes Ereignis.

+++ Covid-19 Reiseschutz jetzt mit integriert +++

Bei der Produktlinie „All in One“ und dem „Flexible“-Modul für die Reiserücktrittversicherung, die Reiseabbruchversicherung und die Umbuchungsgebühren-Versicherung ist der Covid-19-Reiseschutz jetzt als versichertes Ereignis integriert. Das bedeutet, dass hier künftig kein separates Covid-19-Modul mehr erforderlich ist.

+++ Bestimmungen zur Reisedauer und Abschlussfristen wurden angepasst +++

Bei längeren Reisen besteht nach wie vor Versicherungsschutz für die ersten 56 Tage der Reise. Neu ist allerdings jetzt, dass für die Reise-Rücktritt- und Reise-Abbruchkosten-Versicherung unabhängig von der Reisedauer Versicherungsschutz besteht. In der Reise-Abbruchkosten-Versicherung besteht für die gesamte Dauer der Reise Versicherungsschutz – längstens jedoch für ein Jahr.

Auch bei den Abschlussfristen gibt es Neuerungen. Für Reisebuchungen, bei denen zwischen Buchung und Reisebeginn weniger als 30 Tage liegen, besteht jetzt auch Versicherungsschutz, wenn der Versicherungsvertrag mit sofortigem Versicherungsbeginn am Tag der Reisebuchung oder spätestens innerhalb der nächsten drei Werktage geschlossen wurde.

„Wir sind stets bemüht, unseren Kunden den bestmöglichen Schutz und erstklassigen Service zu bieten. Das uns dies meistens gut gelingt, zeigen zahlreiche Auszeichnungen namhafter Medien. Dennoch ist natürlich auch bei uns immer noch Luft für Verbesserungen. Die jetzt vorgenommenen, umfassenden Neuerungen bei den Tarifen reflektieren unser Engagement für unsere kundenorientierten und flexiblen Versicherungslösungen“, so Dr. Michael Dorka, Geschäftsführer der LTA.

Weitere Informationen: http://www.lta-reiseschutz.de

Über die LTA (Lifecard-Travel-Assistance)

Die 2005 gegründete Lifecard-Travel-Assistance Gesellschaft für Reiseschutz mbH (LTA) entwickelt und konzipiert umfassende Reiseschutz-Pakete, bestehend aus Dienstleistungen und Versicherungsschutz für gebuchte Reiseleistungen. In Zusammenarbeit mit über 1.800 Kooperationspartnern bietet die LTA einen zeitgemäßen und optimalen Versicherungsschutz sowie eine kompetente und umfangreiche Kundenbetreuung vor, während und nach einer Reise.

Für seine Leistungen wurde LTA 2020 bereits mit der Note „Sehr gut“ als fairster Leistungsregulierer bei den Reiseversicherungen im Vergleich der Zeitschrift FOCUS-MONEY ausgezeichnet und erhielt zudem den „DtGV-Service-Award 2019“ der Deutschen Gesellschaft für Verbraucherstudien in der Kategorie „Kundendienst Email“ für seine hervorragende Servicequalität. Auch bei einer Verbraucherbefragung im Auftrag des Handelsblatts belegte LTA einen Platz in der Spitzengruppe und erhielt das exklusive Handelsblatt-Qualitätssiegel „Deutschlands beste Versicherer“.

Aber nicht nur der Schutz der eigenen Kunden wird bei der LTA groß geschrieben, sondern auch der Umweltschutz. So werden im Unternehmen die CO2 Emissionen genau ermittelt und für jede verbrauchte Tonne CO2 pflanzt das Unternehmen zwei neue Bäume in Paraguay, um dort den Regenwald vor der Abholzung zu schützen.

Die verschiedenen Leistungspakete können direkt über die Homepage der LTA oder bei kooperierenden Reisebüros und Reiseveranstalter in Deutschland, Österreich und den Niederlanden gebucht werden.

Weitere Informationen: http://www.lta-reiseschutz.de

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