Integration der Lehrinhalte zum Alltagsbegleiter nach § 45a SGB XI in den HELP Seniorenassistenten Lehrplan.

Die HELP Akademie informiert!

Dieser Schritt stellt eine bedeutende und innovative Weiterentwicklung in der Ausbildung von H ELP „Experten & Gesellschaftern in der Seniorenassistenz“ dar und eröffnet den Teilnehmern spannende und vielseitige Möglichkeiten!
Diese Bereicherung des HELP – Seniorenassistentenlehrgangs bietet den Teilnehmern die Chance, gleich in zwei wichtigen Tätigkeitsfeldern tätig zu werden und dadurch ihre beruflichen Perspektiven erheblich zu erweitern.
Zunächst einmal ermöglicht diese Integration eine noch umfassendere Ausbildung der HELP- Seniorenassistenten, die sich als qualifizierte Alltagsbegleiter nach §45a SGB XI zusätzlich neben den Aufgaben der Seniorenassistenz positionieren können.

Die Anforderungen im Bereich der Seniorenbegleitung und -betreuung sind in den letzten Jahren gestiegen, und die Integration der Lehrinhalte nach § 45a SGB XI in den Lehrplan der Seniorenassistenz stellt sicher, dass die Absolventen der HELP Akademie optimal auf die Bedürfnisse und Anforderungen ihrer Kunden vorbereitet sind. Dies führt zu einer höheren Qualität der Unterstützung und Betreuung und erhöht die Lebensqualität der betreuten Senioren enorm.

Die Seniorenassistenz beginnt bei den rüstigen Senioren, ohne Pflegegrad, die durch das vielfältige Angebot der HELP zertifizierten „Experten & Gesellschafter“ wieder Lebensfreude und Mobilität erhalten und somit die Einsamkeit vergessen dürfen.
Liegen später Pflegegrade vor profitieren die Senioren, die aufgrund von Einschränkungen Unterstützung benötigen, von den Dienstleistungen nach § 45 a SGB XI, da diese Tätigkeitsbereiche über den Entlastungsbetrag mit der Pflegekasse abgerechnet werden können. Die Seniorenassistenten sind dann auch Betreuungskräfte oder Alltagsbegleiter, sobald sie die Voraussetzungen ihrer zuständigen Behörden der Bundesländer erfüllen. Dazu muss eine Zulassungsnummer beantragt werden. Der Nachweis über die Inhalte der Verordnung nach § 45 a SGB XI über 40 Unterrichtsstunden ist Voraussetzung dafür. Ebenso wird eine Überwachungskraft und eine Urlaubsvertretung für diesen Bereich benötigt.

Diese Erweiterung des Aufgabenspektrums eröffnet den HELP Seniorenassistenten neue berufliche Perspektiven und ermöglicht es ihnen, flexibler auf die individuellen Bedürfnisse ihrer Kunden einzugehen. Dies stärkt nicht nur ihre berufliche Zufriedenheit, sondern auch ihre berufliche Stabilität.
Die doppelte Qualifikation ermöglicht es den Teilnehmern des HELP Seniorenassistenten Lehrgang, flexibel auf den Arbeitsmarkt zu reagieren und in verschiedenen Rollen und Umgebungen tätig zu sein. Dies kann ihre Beschäftigungsfähigkeit und ihr Einkommenspotenzial deutlich steigern. Sie können in Privathaushalten, Pflegeeinrichtungen, Tagespflegezentren und vielen anderen Umgebungen arbeiten.

Insgesamt ist die Integration der Lehrinhalte zum Alltagsbegleiter nach § 45a SGB XI in den HELP Seniorenassistenten Lehrplan eine positive Entwicklung, die sowohl die Seniorenassistenten selbst als auch die betreuten Senioren und ihre Familien, gleichermaßen profitieren lässt.

Diese erweiterte Qualifikation verbessert nicht nur die Chancen der Teilnehmer der HELP Akademie auf dem Arbeitsmarkt, sondern trägt auch dazu bei, die Lebensqualität der Senioren zu steigern und die Bedürfnisse einer wachsenden und wichtigen Bevölkerungsgruppe zu erfüllen.
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