Um Insolvenzen abzuwenden, kann die Finanzaufsicht Auszahlungen an Lebensversicherungskunden untersagen. Vertragshilfe24 klärt auf.
Wie schnell aus den wirtschaftlichen Problemen einzelner Marktteilnehmer eine weltweite Krise entstehen kann, wurde zuletzt 2008 deutlich. Die Politik handelte folgerichtig und entwickelte Maßnahmen, die eine Wiederholung dieser Vorfälle unwahrscheinlich werden lassen sollten. Den Banken wurden strengere Vorschriften gemacht. Das ist der breiten Öffentlichkeit bekannt und wurde als zusätzliche Sicherheit gelobt. Unter dem Aufmerksamkeits-Radar geblieben ist dabei eine Branche, die ein ähnlich großes Potential hat, Wirtschaftskrisen auszulösen: Die Lebensversicherungs-Gesellschaften.
Allein in Deutschland sind hunderte Milliarden Euro Kundengelder in die Produkte der Unternehmen investiert. Strauchelt ein großer Anbieter, kann sich eine umfassende Krise jederzeit wiederholen. Die Politik wollte sich nicht erneut mangelnde Vorsorge vorwerfen lassen und hat auch für diese Branche strengere Vorgaben eingeführt.
Ex-Vorstand: BaFin kann Auszahlungen untersagen.
Was vielen Verbrauchern jedoch nicht bewusst ist: Sie selbst können persönlich betroffen sein und viel Geld verlieren, wenn sich dadurch eine größere Krise verhindern lässt. In Deutschland übernimmt die Bundesanstalt für Finanzaufsicht (BaFin) die Aufgabe, sicherzustellen, dass auch Versicherungsunternehmen stabil wirtschaften. Sollte sie bei dieser Kontrolle feststellen, dass einem Unternehmen wirtschaftliche Probleme drohen, hat sie vom Gesetzgeber eine Reihe von gesetzlich verankerten Instrumenten an die Hand bekommen, um Insolvenzen abzuwenden. Eine wichtige Möglichkeit ist in Paragraph 314 VAG beschrieben: Die BaFin kann den Versicherungen untersagen, Auszahlungen an ihre Kunden in voller Höhe oder überhaupt vorzunehmen, wenn dies eine Insolvenz verhindern kann.
Der ehemalige Versicherungsvorstand Sven Enger weist auf ein weiteres Problem hin: “ Kunden einer Versicherung müssen in einem solchen Fall nicht nur auf unbestimmte Zeit auf ihr Geld verzichten, sondern die Beiträge weiterhin in voller Höhe zahlen.“ Mehr Informationen zu den Auswirkungen, die die Aktivierung des §314 haben kann, erhalten Sie in dem Interview von Sven Enger mit dem Verbraucherportal Vertragshilfe24: https://vertragshilfe24.de/sven-enger-lebensversicherung-auszahlung/
Vertragshilfe24: Lebensversicherung rückabwickeln, solange es möglich ist.
Nach den Informationen des Brancheninsider sollte klar sein, dass das Festhalten an der Lebensversicherung einem Glücksspiel gleicht. Sollte ausgerechnet die Versicherung in Schwierigkeiten geraten, bei der man einen Vertrag abgeschlossen hat, kann es schnell zu spät sein, um sein Geld zu retten. Besonders schwerwiegend sind die Folgen, wenn man beispielsweise eine Lebensversicherung abgeschlossen hat, um für das Alter vorzusorgen. Doch für Inhaber von Lebensversicherungen hat Sven Enger eine gute Nachricht: „Die Verträge können durch spezialisierte Experten rückabgewickelt werden, wodurch man ein Maximum seiner Ansprüche durchsetzen kann, bevor die BaFin zu Maßnahmen greift.“ Ob Erfolgsaussicht auf die Rückabwicklung der eigenen Lebensversicherung besteht, lässt sich in wenigen Minuten mit diesem kostenlosen Rechner ermitteln: https://vertragshilfe24.de/rechner/
Vertragshilfe24 ist ein einzigartiges Onlineportal im deutschsprachigen Raum, das Besitzern von unrentablen Renten- und Lebensversicherungsverträgen die Möglichkeit gibt, diese zu optimalen Konditionen und mit dem geringsten Aufwand rückabzuwickeln.
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