Nach einem Bericht der „Bild-Zeitung“ (Mittwochausgabe) bereiten sich erste Banken und Versicherer konkret auf den Fall eines Euro-Zusammenbruchs vor. Internationale (Finanzierungs-)Verträge werden demnach seit Neuestem um eine Euro-Ausstiegs-Klausel ergänzt. Sie legt fest, dass das jeweilige Geschäft „in Euro oder in der zum Zeitpunkt der Transaktion in Deutschland gültigen Währung“ erfolgt.
Gibt es den Euro nicht mehr, muss in der deutschen Nachfolgewährung gezahlt werden. Zugleich wird in den Neu-Verträgen der Gerichtsstand Deutschland festgeschrieben. Auch das gilt als Absicherung gegen ein mögliches Euro-Ende.