Kanzlei für Stellung von BaFin Erlaubnisantrag: Stellung von Erlaubnisanträgen nach KWG, ZAG und KAGB

Stellung von Erlaubnisanträgen bei der BaFin

Kreditwesengesetz (KWG), Zahlungsdiensteaufsichtsgesetz (ZAG) und das Kapitalanlagengesetzbuch (KAGB) stellen bestimmte Tätigkeiten von Unternehmen unter einen Erlaubnisvorbehalt. Die Geschäftstätigkeiten dürfen erst nach der Erteilung der Erlaubnis durch die BaFin erbracht werden. Ein Verstoß gegen diesen Vorbehalt stellt einen Straftatbestand dar. Rückabwicklungen drohen zudem.

Um eine Erlaubnis nach dem KWG, ZAG oder KAGB zu erhalten, müssen von den Antragstellern umfangreiche Informationen offengelegt werden. Die BaFin stellt zum Beispiel hohe Anforderungen an die Geschäftsleiter in Bezug auf deren fachliche Eignung und Zuverlässigkeit. Zudem muss eine Unternehmensorganisation nachgewiesen werden, die die Einhaltung aller gesetzlichen Anforderungen sicherstellt. Hinzu kommen Vorgaben in Bezug auf die finanzielle Ausstattung sowie die Anteilseigner.

Manche Angelegenheiten lassen nicht auf sich warten. Daher sind wir als Kanzlei für Kapitalmarktrecht Montag bis Freitag für Sie er­reichbar. Sollten wir uns in einem Termin befinden, rufen wir schnellstmöglich zurück.

Jetzt unverbindlich Kontakt aufnehmen:
Telefon: 0551 28879100 // Web: prospektrecht.de

Oder nutzen Sie einfach unser Kontaktformular für Ihre Anfrage.