Sind bei IVOM Gerinnungshemmer abzusetzen?

Augenarzt aus Mainz: Bei IVOM müssen Gerinnungshemmer in der Regel nicht abgesetzt werden

MAINZ. Die IVOM, also die intravitreale Medikamentengabe ins Auge, gehört zu den häufigsten Verfahren in der Augenchirurgie. Die IVOM erfolgt atraumatisch, das heißt, sie verläuft äußerst gewebeschonend, sodass eine Umstellung der Medikation im Vorfeld der Behandlung nicht notwendig ist. „Allerdings ist die Frage, ob der Medikamentenplan angepasst werden muss, immer im Einzelfall zu beantworten“, stellt Dr. med. Thomas Kauffmann heraus, der in der augenärztlichen Gemeinschaftspraxis mit Dr. med Jutta Kauffmann und Dr. med. Stefan Breitkopf langjährige Erfahrung in der Behandlung von Patienten mit IVOM hat.

Viele IVOM Patienten sind zugleich auf Gerinnungshemmer angewiesen

Die IVOM wird unter anderem zur Behandlung der altersbedingten feuchten Makuladegeneration, von Gefäßverschlüssen, Entzündungen des Auges und diabetischem Makulaödem eingesetzt. Dabei bringt der Augenarzt Medikamente mit einer Spritze direkt in den Augapfel ein. „Im Gespräch vor der IVOM ist es wichtig, das Augenarzt und Patient darüber sprechen, auf welche Medikamente genau der Patient angewiesen ist. Für uns ist es deshalb hilfreich, wenn ein Medikamentenplan vorliegt. Viele unserer Patienten nehmen Gerinnungshemmer ein. Anders als bei invasiveren Eingriffen ist es in den allermeisten Fällen nicht notwendig, bei der intravitrealen Medikamentengabe, gerinnungshemmende Medikamente abzusetzen. Wichtiger ist in diesem Zusammenhang die Art der Anästhesie. Bei Tropfanästhesie muss die Gerinnungshemmung nicht unterbrochen werden“, erklärt Thomas Kauffmann.

Entscheidung im Einzelfall und abhängig vom Eingriff treffen

Anders verhält es sich nach Darstellung des Augenarztes bei anderen Eingriffen, wie zum Beispiel der Katarakt OP und weiteren komplexeren augenchirurgischen Verfahren. Thomas Kauffmann: „Wir müssen im Einzelfall prüfen und abwägen, ob das Thromboserisiko das Risiko einer erhöhten Blutungsneigung übertrifft. Bei kleineren Eingriffen sollte die Medikation fortgesetzt werden.“

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