Das Sportgericht des Deutschen Fußball-Bundes (DFB) hat den Bundesligisten Hamburger SV wegen zweier Fälle unsportlichen Verhaltens mit einer Geldstrafe in Höhe von 10.000 Euro belegt. Das teilte der DFB in Frankfurt am Main mit. Während des Bundesligaspiels zwischen Hertha BSC und dem Hamburger SV am 28. Januar in Berlin wurde im Hamburger Zuschauerblock in der 81., 84. und 87. Minute jeweils ein Knallkörper gezündet.
Darüber hinaus wurden vor Beginn der zweiten Halbzeit des Spiels des Hamburger SV gegen Bayern München am 4. Februar im Zuschauerblock des Heimteams mehrere Bengalische Feuer abgebrannt. Der Verein hat dem Urteil zugestimmt, das damit rechtskräftig ist.