Ein Urteil des Bundesfinanzhofs könnte dazu führen, dass Außer-Haus-Lieferdienste für etliche Gerichte künftig nicht mehr sieben, sondern 19 Prozent Mehrwertsteuer abführen müssten, fürchtet die Branche. Das Bundesfinanzministerium muss jetzt festlegen, ob zum Beispiel ein außer Haus geliefertes Schnitzel mit Pommes oder eine Pizza wie bisher als Standardspeise (mit 7 Prozent besteuert) gelten soll oder nicht. Horst Vinken, Präsident der Bundessteuerberaterkammer, warnte in der „Bild-Zeitung“ (Dienstagausgabe): „Bei einer Erhöhung der Mehrwertsteuer von 7 auf 19 Prozent müssten viele Lieferdienste ihre Preise anheben, damit sie nicht in große wirtschaftliche Probleme geraten.“
Auf keinen Fall dürfe eine Neuregelung rückwirkend eingeführt werden, damit sich die Betroffenen darauf einstellen könnten. Jürgen Benad vom Deutschen Hotel- und Gaststättenverband (DEHOGA) forderte in der Zeitung: „Um alle Abgrenzungsprobleme zu beseitigen, sollte der ermäßigte Mehrwertsteuersatz von 7 Prozent für alle Speisen gelten, egal ob im Supermarkt, im Restaurant, an der Imbissbude oder beim Lieferservice.“ Der DEHOGA-Experte rät dem deutschen Fiskus, sich an anderen europäischen Staaten ein Beispiel zu nehmen. Bereits in 15 der 27 EU-Staaten gelte ein ermäßigter Mehrwertsteuersatz einheitlich für alle Speiseumsätze, sagte Benad. Das Bundesfinanzministerium arbeitet nach Informationen des Blatts in Abstimmung mit den Ländern an einer Neuregelung. Sie soll nach Angaben eines Sprechers aber nach Möglichkeit nicht rückwirkend gelten. Steuer-Nachforderungen würde es in diesem Fall also wohl nicht geben.