Hausratversicherung: jetzt beginnt die Urlaubszeit

Die Hausratversicherung bietet nicht nur während der Abwesenheit in der Urlaubszeit wichtigen Versicherungsschutz, auch am Urlaubsort sind Gegenstände des Hausrates bestens geschützt.

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Gut gesichert ist das eigene Hab und Gut auch während der Urlaubszeit mit der Hausratversicherung.

Mit der Urlaubszeit beginnen die schönsten Wochen des Jahres. Der Urlaub ist gebucht und mit dem Auto, mit der Bahn oder mit dem Flieger geht es ab in die Ferienregionen. Alls soll perfekt sein, aber bitte auch die Hausratversicherung. Denn sie ist in der Urlaubszeit eine der wichtigsten Versicherungen. Sie schützt unser Hab und Gut zu Hause bei z. B. einem Einbruch, aber auch am Urlaubsort. Daher sollte man rechtzeitig vor dem Antritt der fahrt noch einmal seine Police zur Hand nehmen und prüfen, ob alle notwendigen Risiken versichert sind.

Informationen zur Hausratversicherung finden Sie hier: http://www.vergleichen-und-sparen.de/hausratversicherung.html

Dass die Hausratversicherung bei einem Einbruch leistet, ist so ziemlich jedem bekannt. Trotzdem muss man es ja nicht drauf ankommen lassen. Einbrecher haben zur Urlaubszeit Hochkonjunktur und nutzen die Gelegenheit, wenn das Haus oder die Wohnung für zwei oder mehr Wochen verwaist ist. Über längere Zeit heruntergelassene Rollos oder ein überquellender Briefkasten sind sichere Anzeichen dafür, dass die Bewohner nicht da sind. Und tagsüber bekommt in einem Mehrfamilienhaus kaum einer mit, wenn in die Wohnung eingestiegen wird.

Vielleicht gibt es nette Nachbarn oder die Verwandtschaft, die regelmäßig nach dem rechten sehen kann. Dazu gehört vor allem die Leerung des Briefkastens, tagsüber mal die Rollos hoch lassen und ab und zu am Abend in dem einen oder anderen Zimmer die Beleuchtung anlassen. Tipps zur Verbeugung gibt auch jede örtliche Polizeistelle.

Im Urlaub ist die Hausratversicherung ebenfalls von großem Nutzen. Schließlich sind Gegenstände des Hausrates auch außerhalb der Wohnung versichert. Wird die Digitalkamera aus dem verschlossenen Hotelzimmer gestohlen, etwa in der Zeit, wo man beim Essen ist, leistet hierfür die Hausratversicherung. Auch wenn man auf der Strandpromenade der Armbanduhr oder der Handtasche beraubt wird, erstattet die Hausratversicherung den Schaden. Wichtig zur Abgrenzung: Raub ist ein Entwenden unter Gewaltanwendung – Trickdiebstahl ist in der Hausratversicherung nicht versichert.

Reisebüros und Reiseunternehmen versuchen gerne noch, die eine oder andere Versicherung zum Schutze des Gepäcks vor Diebstahl abzuschließen. Dabei sind die meisten Risiken in der Hausratversicherung schon abgedeckt.

Wird das Auto in der Hotelgarage aufgebrochen und leer geräumt? Dann besteht unter Umständen doch Versicherungsschutz. Die Hausratversicherung schließt zwar den Ersatz für Autoaufbrüche ausdrücklich aus, doch eine Lücke in den Bedingungen hat das OLG Hamm veranlasst, jeden Fall genau prüfen zu lassen. Kann man nachweisen, dass die Garage verschlossen war, bestehen gute Chancen auf die Leistung, denn: Die Garage ist im Sinne der Hausratbedingungen ein Gebäude und das Auto ist ein verschlossener Behälter. Deshalb muss auch der Autoaufbruch innerhalb eines Parkhauses erstattet werden.

Bildquelle: Thorben Wengert, www.pixelio.de

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