„Das habe ich mal aufgebaut…“

Nennen Sie die Merkmale der Personengesellschaften!

Neben den großen Unternehmen wie Kapitalgesellschaften und AGs spielen auch die Personengesellschaften eine wichtige Rolle in der Wirtschaft. In der Prüfung wird deshalb gelegentlich auch nach den Merkmalen der Personengesellschaft gefragt. Deutschlands Schnell-Lernexperte Dr. Marius Ebert zeigt in seinem kostenlosen Schulungsvideo die wichtigsten Merkmale auf rückt diese in den jeweiligen Kontext.

Sollen laut Prüfungsaufforderung die Merkmale der Personengesellschaften lediglich genannt werden, genügt für die Beantwortung eine Auflistung. In einer mündlichen Prüfungssituation kann es hilfreich sein, die entsprechenden Zusammenhänge zu kennen und gegebenenfalls mit einzubringen.

Personen stehen im Vordergrund und prägen das Unternehmen

Was sind nun die wichtigsten Merkmale der Personengesellschaften?

-Persönliche Haftung der Gesellschafter: Zunächst einmal ist das entscheidende Merkmal von Personengesellschaften die persönliche Haftung der Gesellschafter. Diese persönliche Haftung der Gesellschafter kann zwar eingeschränkt werden, es ist aber dennoch ein entscheidendes Element gegenüber der Kapitalgesellschaft. Das steht auch sozusagen immer im Hintergrund, da die Personengesellschaft einen Kontrast bildet zur Kapitalgesellschaft. Am ausgeprägtesten ist die Haftung bei der OHG. In gewisser Weise ist sie einschränkbar bei der KG, wenn der Kommanditist seinen Kommanditisten-Anteil einzahlt in die Gesellschaft, denn dann kann er seine persönliche Haftung ausschließen. Die persönliche Haftung ist zwar da, aber sie ist ausschließbar.

-Weniger Informationen preisgeben: Ein weiteres Element besteht darin, dass eine Personengesellschaft grundsätzlich weniger Informationen von sich preisgeben muss als eine Kapitalgesellschaft, und das steht in unmittelbarem Zusammenhang mit der persönlichen Haftung. Bei der Kapitalgesellschaft lautet der Deal folgendermaßen: Der Gesetzgeber ist damit einverstanden, wenn bei der Kapitalgesellschaft die Haftung auf das Gesellschaftsvermögen beschränkt ist. Dafür wird allerdings verlangt, dass alle, die mit ihr zu tun haben, relativ genau wissen, was bei dieser Kapitalgesellschaft los ist. Bei der Personengesellschaft ist die persönliche Haftung der Gesellschafter gegeben, von daher muss sie auch sehr viel weniger Informationen preisgeben. Die Personengesellschaft muss im Prinzip gar nichts veröffentlichen, außer es handelt sich um eine besonders große Personengesellschaft. Es gibt hier noch das Publizitätsgesetz. Dies greift aber nur, wenn bestimmte Schwellenwerte überschritten werden. Dazu muss die Personengesellschaft allerdings schon sehr groß sein, und das ist eher ungewöhnlich. Eine Personengesellschaft ist eher ein Zusammenschluss weniger Menschen. Auch hier gibt es Ausnahmen, z.B. Konstrukte mit verschiedenen Kommanditisten-Anteilen. Aber grundsätzlich gilt: Mit wie vielen Menschen kann man vertrauensvoll zusammenarbeiten auf Augenhöhe? Diese Zahl der Menschen dürfte sehr eingeschränkt sein.

-Personen stehen im Vordergrund und prägen das Unternehmen: Ein weiteres Merkmal besteht in der Grundformel einer Personengesellschaft: Die Personen stehen im Vordergrund und prägen das Unternehmen. Das ist das entscheidende Merkmal der Personengesellschaft. Bei der Kapitalgesellschaft ist es nämlich genau umgekehrt, da steht das Kapital im Vordergrund, und wer da jetzt grade aktuell Aktionär ist, das kann sich innerhalb weniger Minuten ändern. Wenn die Anteile an der Börse gehandelt werden, dann kann ein Aktionär diese ganz schnell wieder verkaufen, kann sich aus diesem Gesellschaftsverhältnis lösen, hat im Prinzip auch keine tiefen Bindungen zu dieser Gesellschaft als Aktionär. Dann verkauft er das eben wieder. Dies ist online möglich innerhalb weniger Sekunden, während die Personen einer Personengesellschaft sich auch innerlich, emotional mit dem Unternehmen stärker verbinden. Irgendwann schaut ein solcher Unternehmer zurück und sagt: „Das habe ich aufgebaut…“.

Das komplette, kostenlose Video “ Nennen Sie die Merkmale der Personengesellschaften!“ finden interessierte Leser auf der Video-Plattform YouTube. Weitere Hinweise zu diesem und vielen weiteren betriebswirtschaftlichen Themen finden sich ebenfalls auf der Webseite des Unternehmens ( http://mariusebertsblog.com/).

Dr. Marius Ebert ist Deutschlands Schnell-Lernexperte. Sein Schnell-Lernsystem für betriebswirtschaftliche Themen ermöglicht eine schnelle Vorbereitung auf IHK-Prüfungen, wie z.B. Betriebswirt/in IHK, Wirtschaftsfachwirt/in IHK, Technischer Fachwirt/in und diverse Mesterberufe, wie z.B. Industriemeister/in IHK.

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