Der Kontrollausschuss des Deutschen Fußball-Bundes (DFB) hat in der sogenannten „Beschallungsaffäre“ das Ermittlungsverfahren eingestellt, das gegen einen Angestellten des Vereins 1899 Hoffenheim nach dem Bundesliga-Heimspiel gegen Borussia Dortmund am 13. August 2011 eingeleitet worden war. Das teilte der Verband am Donnerstag mit. Der Mitarbeiter hatte im Sinsheimer Stadion eine Beschallungsanlage installiert und betrieben, um Schmähgesänge in Richtung des Hoffenheimer Präsidenten Dietmar Hopp zu unterbinden.
„Das Vorgehen des Mitarbeiters stellt zwar ein unsportliches Verhalten dar, ist allerdings als geringfügig einzustufen. Nach den Ermittlungen der Staatsanwaltschaft Heidelberg, die ihr Verfahren ebenfalls eingestellt hat, wurde mittels eines Sachverständigengutachtens nachgewiesen, dass die Stadionbesucher durch die Beschallungsanlage nicht gesundheitlich beeinträchtigt worden sind. Dazu war die Anlage von vorn herein nicht geeignet“, erklärte Anton Nachreiner, Vorsitzender des DFB-Kontrollausschusses, die Einstellung des Verfahrens. Wie Nachreiner weiterhin ausführte, hätten die Ermittlungen des Kontrollausschusses und der Staatsanwaltschaft keinerlei Hinweise darauf ergeben, dass Hoffenheimer Verantwortliche von der Beschallungsaktion wussten beziehungsweise in irgendeiner Weise an ihr beteiligt gewesen seien.