Schutz für die Kleinsten trotz knapper Familienkasse: Kostenerstattung der Krankenkassen kann bei Meningokokken-Impfungen entlasten

Viele Krankenkassen erstatten bereits die zusätzlich möglichen Meningokokken-Impfungen.

Steigende Energiekosten und hohe Inflation bereiten vielen Eltern Probleme – auch bei den Entscheidungen für den bestmöglichen Gesundheitsschutz ihrer Kleinsten. Denn nicht alle Meningokokken-Impfungen werden von allen gesetzlichen Krankenkassen gezahlt. Zwar müssen die von der Ständigen Impfkommission (STIKO) standardmäßig empfohlenen Impfungen als Pflichtleistung übernommen werden. Bei zusätzlich möglichen Impfungen aber steht es den Krankenkassen frei, ob sie die Kosten übernehmen oder nicht. Nachfragen kann sich lohnen, denn viele Kassen leisten die Erstattung freiwillig.

Meningokokken-Erkrankungen sind zum Glück sehr selten, sie können allerdings innerhalb weniger Stunden lebensbedrohlich werden. (1) Sie treffen am häufigsten Babys und Kleinkinder, da deren Immunsystem noch nicht vollständig ausgebildet ist. (2) Viele Eltern wissen jedoch nicht, dass die standardmäßig empfohlene Impfung gegen Meningokokken der Gruppe C ihre Kinder nicht gegen andere hierzulande vorkommende Meningokokken-Gruppen schützen kann. (3) Doch viele Krankenkassen übernehmen mittlerweile auch zusätzliche Impfungen, wie z. B. gegen Meningokokken B und ACWY, ganz oder teilweise. Nachfragen kann sich also lohnen, um die Kleinsten besser zu schützen und die Familienkasse zu entlasten.

Viele Krankenkassen erstatten Impfungen freiwillig

Alle von der Ständigen Impfkommission (STIKO) standardmäßig empfohlenen Impfungen müssen von allen Krankenkassen als Pflichtleistung übernommen werden. Bei zusätzlich möglichen Impfungen, wie denen gegen Meningokokken B und ACWY, steht es den Krankenkassen frei, ob sie die Kosten übernehmen oder nicht. Wiebke Kottenkamp, Pressesprecherin der BKK VBU, begründet die Überlegungen der Krankenkasse, die Impfungen gegen Meningokokken B und ACWY komplett zu erstatten: „Die Entscheidung für den bestmöglichen Schutz der eigenen Kinder vor einer sehr seltenen, aber lebensbedrohlichen Erkrankung sollte nicht am Geld scheitern. Am Ende ist Impfen natürlich eine individuelle Entscheidung der Eltern. Aber es ist unser Anliegen, für diejenigen, die sich für eine Impfung entscheiden, auch die größtmögliche Unterstützung zu bieten.“

Inflation und Energiekostensteigerungen lassen auch in gesundheitlicher Sicht Effekte auf die Situation von Kindern erwarten

Mehr als jedes fünfte Kind wächst in Deutschland in Armut auf, konstatierte die Bertelsmann Stiftung bereits 2020. (4) Im „Factsheet Kinderarmut in Deutschland“ wird beschrieben, dass Armut auch dahingehend das Leben der Kinder bestimmt, dass sie häufiger von gesundheitlichen Beeinträchtigungen betroffen sind. Unter anderem werden die Unterversorgungslagen von Kindern aufgezeigt: So hat fast jeder vierte Haushalt mit Kindern unter 15 Jahren im SGB-II-Bezug (23,8 %) darunter zu leiden, dass Behandlungen nicht von der Krankenversicherung erstattet werden. (5) Vor dem Hintergrund der aktuellen Lage kann davon ausgegangen werden, dass sich die finanzielle Situation vieler, auch bislang nicht von Armut betroffener Familien, verschärfen wird.

Anfragen und Nachfragen kann sich lohnen

Auf der Internetseite www.meningitis-bewegt.de/kostenerstattung kann nachgesehen werden, ob die eigene Krankenkasse die Kosten für die gewünschte zusätzliche Meningokokken-Impfung als freiwillige Leistung oder als Reiseschutzimpfung komplett oder teilweise übernimmt. Zur Absicherung empfiehlt sich eine Anfrage bei der Krankenkasse per Mail oder Brief. Sobald eine schriftliche Zusage vorliegt, können die entstandenen Kosten (Rechnungen für den Impfstoff aus der Apotheke und für die Arzt-Behandlung) zusammen mit der ärztlichen Verordnung für den Impfstoff (Impfstoff-Rezept) zur Erstattung eingereicht werden. Falls eine Impfkostenübernahme nicht bestätigt wurde, haben Eltern weiterhin eine Chance der Kostenerstattung, dann im Rahmen einer Einzelfallentscheidung der Krankenkasse nach Vorlage der Belege. Wiebke Kottenkamp von der BKK VBU empfiehlt ein gezieltes und bei Bedarf auch persönliches Nachfragen, um noch eine Kostenerstattung durch die Krankenkasse bewirken zu können.

Von den Kinder- und Jugendärzt*innen beraten lassen

Für den bestmöglichen Schutz vor Meningokokken-Erkrankungen sind unterschiedliche Impfungen verfügbar, die bereits für Babys ab den ersten Lebensmonaten bzw. im ersten Lebensjahr bereitstehen. Eltern sollten ihre Kinder- und Jugendärzt*innen frühestmöglich auf die verschiedenen Meningokokken-Impfungen ansprechen und sich beraten lassen – nicht zuletzt vor dem Hintergrund möglicher Kostenerstattungen.

Weitere Infos, auch zur Kostenerstattung, unter www.meningitis-bewegt.de

(1) BZgA: „Erregersteckbrief Meningokokken“. Verfügbar unter: https://bit.ly/34WO5Zw. Oktober 2022.

(2) Deutsches Grünes Kreuz: „Häufige Fragen und Antworten zu Meningokokken-Erkrankungen“. Verfügbar unter: https://bit.ly/2X7aroA. Oktober 2022.

(3) RKI: „Epidemiologisches Bulletin 04/2022“. Verfügbar unter: https://bit.ly/3rr6VFt. Oktober 2022.

(4) Bertelsmann Stiftung (2020): „Factsheet Kinderarmut in Deutschland“.  Verfügbar unter: https://www.bertelsmann-stiftung.de/fileadmin/files/BSt/Publikationen/GrauePublikationen/291_2020_BST_Facsheet_Kinderarmut_SGB-II_Daten__ID967.pdf. Oktober 2022.

(5) Lietzmann U, Wenzig C (2020): „Materielle Unterversorgung von Kindern“. Verfügbar unter: https://www.bertelsmann-stiftung.de/de/publikationen/publikation/did/materielle-unterversorgung-von-kindern. Oktober 2022.