USAinc.de informiert: Die USA planen die erleichterte Einwanderung für Investoren

Der USCIS (United States Citizenship and Immigration Service) strafft das Verfahren für die Visavergabe für Investoren (EB-5).

showimage USAinc.de informiert: Die USA planen die erleichterte Einwanderung für Investoren
USAinc.de: Die Experten für Firmengründungen in den USA

Eine Möglichkeit der Einwanderung in die USA ist die Bewerbung um eine EB-5-Visum, welches investierenden Unternehmern offensteht. Die zentrale Einwanderungs- und Ausländerbehörde der USA (USCIS) strafft den Verfahrensablauf, den Visabewerber zu durchlaufen haben mit dem Ziel, den Weg für einwanderungswillige Investoren zu ebnen und damit Arbeitsplätze durch Firmengründungen in den USA zu schaffen.

Der Direktor der Einwanderungsbehörde der USA, Alejandoro Mayorkas, erklärte in einem Interview: „Die Regierung unter Präsident Obama bemüht sich, die rechtlichen Grundlagen für die Einwanderung von Investoren mit Blick auf die ökonomischen und sicherheitspolitischen Anforderungen der USA für das 21. Jahrhundert zu optimieren.“

Im Rahmen des sogenannten EB-5-Programmes werden jedes Jahr mehr als 10.000 Einwanderungsvisa für Investoren vergeben, die mit ihrer geschäftlichen Investition jeweils mindestens 10 neue Arbeitsplätze schaffen.

„Das 1990 ins Leben gerufene EB-5-Programm“, so Mayorkas weiter, „soll Investoren aus der gesamten Welt zu Firmengründungen in den USA bewegen. Mittlerweile ist aber das Antrags- und Bewilligungsverfahren wegen häufiger Änderungen und Anpassungen zu komplex geworden. Der USCIS wird alle Aspekte des Antragsverfahren für ein EB-5-Visum auf den Prüfstand stellen und alle Register ziehen, das Verfahren zu straffen.“ Das Ziel, über Investitionen in Firmengeründungen mehr Arbeitsplätze für Amerikaner zu schaffen, habe dabei höchste Priorität.

Wenn Sie Ihre dauerhafte Einwanderung in die USA über den Weg einer Investition in eine Firmengründung planen, wird sich der bürokratische Aufwand für Ihr EB5-Visum aller Voraussicht nach zukünftig verringern. Eine Aufweichung oder Herabsetzung der Investitionskriterien kann aber nicht erwartet werden. Das EB-5-Programm setzt momentan eine Investition in Höhe von 1.000.000 US-Dollar voraus, mit der zehn oder mehr Arbeitsplätze geschaffen werden. Für bestimmte Förderregionen kann diese Investitionshöhe auf 500.000 US-Dollar gesenkt werden.

Diese hohe finanzielle Hürde ist für viele auswanderungswillige Unternehmensgründer kaum zu bewältigen. Aber es gibt weitere Möglichkeiten, mittels einer Firmengründung in den USA eine Aufenthalts- und Arbeitsgenehmigung für die USA zu erlangen. Mit einem nachhaltigen Konzept, dargelegt in einem schlüssigen Businessplan, kann zum Beispiel eine Aufenthalts- und Arbeitsgenehmigung auch mit wesentlich geringeren Geldmitteln erteilt werden.

Zum Thema einer Firmengründung in den USA beraten in Deutschland, Österreich und der Schweiz einige darauf spezialisierte Dienstleister. Besonders hervorzuheben ist das Angebot www.USAinc.de. Die deutschsprachigen Experten von www.USAinc.de bieten eine kostenfreie Erstberatung für USA-Firmengründer an, in denen alle Aspekte des geplanten Vorhabens bewertet werden. Die ausführliche Erstberatung ist bei www.USAinc.de sogar kostenfrei.

USAinc.de berät europäische Unternehmer hinsichtlich einer Firmengründung in den USA. Wir helfen Ihnen dabei, den für Ihren Unternehmenszweck besten Gründungsstaat zu bestimmen und formieren Ihre eigene US-Corporation oder LLC so, dass Sie die von Ihnen verfolgten Ziele optimal erreichen werden. Nutzen Sie unser Angebot der kostenfreien Erstberatung auf www.USAinc.de. Wir sprechen Deutsch und Klartext…

Kontakt:
USAinc.de
Dirk T. Schnoeckelborg
Kaiser-Wilhelm-Ring 27-29
50672 Köln
info@USAinc.de
(0800) 030 5000
http://www.USAinc.de