Friedrich skizziert Zeitplan für NPD-Verbotsverfahren

Bundesinnenminister Hans-Peter Friedrich (CSU) will auf einer Sonder-Ministerpräsidentenkonferenz am 22. März dieses Jahres „einen Kriterien-Katalog für eine neue Beweisführung mit dem Ziel eines NPD-Verbotsantrages beim Bundesverfassungsgericht“ vorlegen. Das kündigte Friedrich in einem Gespräch mit der „Leipziger Volkszeitung“ (Donnerstag-Ausgabe) an. Auf dieser Basis könne dann „konkret mit der Beweissammlung gestartet werden“.

Sollte sich dabei herausstellen, dass der sogenannte Nationalsozialistische Untergrund „eine Art militärischer Arm der NPD war, dann könnte es mit dem Verbot sehr schnell gehen“, meinte Friedrich. Falls es sich nur um ideologische Partner handele, „würde es deutlich schwieriger“. Friedrich verwies darauf, dass auf der Innenministerkonferenz Ende Mai ein erster Überblick über die Beweislage für den Verbotsantrag möglich sein soll. Dies würde dann auch zusammenfallen mit einem Zwischenbericht der Bund-Länder-Kommission zur Aufklärung der politischen und organisatorischen Schlussfolgerungen rund um die NSU-Terrorgruppe. Bei der Beweissammlung für den Verbotsantrag „wird dann klar sein, dass die V-Leute abgeschaltet sind, die für die Informationssammlung eine Rolle spielen könnten“, sagte Friedrich. Allerdings werde man durchaus mit V-Leuten der Sicherheitsdienste weiter den versuchten „Reinwaschungs-Prozess“ der NPD beobachten.