Der Verkauf eigener Rechnungen an eine Factoringgesellschaft hat sich bei größeren Unternehmen als Finanzierungsalternative etabliert. Doch können auch kleinere Unternehmen Ihre Forderungen in Liquidität umwandeln?
Große Unternehmen haben vielfältige Möglichkeiten, sich Ihre Liquidität zu sichern; dazu gehört u. a. auch Factoring. Doch wie steht es um kleinere Unternehmen?
Factoring ist der regelmäßig wiederkehrende Verkauf von offenen Forderungen aus Warenlieferungen oder Dienstleistungen. Dafür erhält der Factoringkunde die sofortige Zahlung des Kaufpreises durch die Factoringgesellschaft („Factor“).
Die Unternehmensgröße ist prinzipiell nicht erheblich.
Da jedoch größere Unternehmen meist über eigene Finanzabteilungen und über ein professionelles Debitorenmanagement verfügen, bieten Factoringunternehmen für diese Großkunden das sog. Inhouse-Factoring an.
Kleinere Unternehmen oder auch Unternehmensneugründungen betreiben diesen internen Aufwand nicht – im Gegenteil, für sie wäre es nützlich, wenn sie sich den personellen und zeitlichen Aufwand eines Debitorenmanagements ganz sparen könnten. Hier bietet sich das „Full-Service-Factoring“ als Lösung an. Dabei übernimmt der Factor das Debitorenmanagement, d. h. überwacht und verfolgt die Rechnungen ab dem Zeitpunkt der Einreichung bis zum Zahlungseingang. Das ggf. notwendige Mahnwesen spielt dabei eine zentrale Rolle. Wo manch große Factoringgesellschaft – sofern sie sich ohnehin nicht nur auf Großunternehmen konzentriert -standardisierte automatisierte Verfahren betreibt, kann eine mittelständische Factoringgesellschaft auch auf die Besonderheiten einzelner Kundenbeziehungen eingehen.
„Eine intakte, partnerschaftliche Kundenbeziehung ist die Basis für den Erfolg, gerade im deutschen Mittelstand“, bestätigt Werner Hörmann, Geschäftsführer der AFG Allgemeine Factoringgesellschaft mbH. Sein seit 1988 am Markt agierendes Factoringunternehmen, stimmt sich mit seinen Kunden ab und bietet diesen u. a. eine Mahnvorschau, die zeigt, welcher Debitor auf welcher Stufe mit einer „Erinnerung“ zu rechnen hat. Auf diese Weise können in Zusammenarbeit mit dem Kunden unnötige Mahnungen vermieden werden, denn manchmal hat eine nicht erfolgte Zahlung auch ihre Berechtigung bzw. Hintergründe, die das Ausbleiben einer sofortigen Mahnung rechtfertigen. Umgekehrt übernimmt der Factor auch mal den „Schwarzen Peter“ bei der Forderungsverfolgung, wenn der Lieferant lieber auf die externe Forderungsverwaltung verweist. Denn gerade für kleine und mittelständische Unternehmen sind intakte Kundenbeziehungen existenziell. Dazu Herr Hörmann: „Wir kennen mit unserer mehr als 20-jährigen Erfahrung die Bedürfnisse unserer Kunden und gehen auf spezielle Situationen, die sich gerade auch bei neuen Unternehmen einstellen, individuell und persönlich ein.“.
Interessenten können sich unter bei der AFG gerne direkt informieren und weitere Schritte abstimmen.
Die AFG wurde 1988 gegründet und ist eine bankenunabhängige mittelständische Factoringgesellschaft. Das Unternehmen finanziert bundesweit als Full-Service-Dienstleister im Factoring kleine und mittelständische Unternehmen. Hier bietet die AFG ein Gesamtkonzept, das Finanzierung, Forderungsausfallversicherung und Debitorenmanagement umfasst. Grenzen bzgl. Umsatz oder Unternehmensalter gibt es nicht; Basis für ein mögliches Factoringengagement ist das Unternehmenskonzept und die Forderungsstruktur, von dem sich die AFG gerne unverbindlich überzeugt.
Kontakt:
AFG Allgemeine Factoring Gesellschaft mbH
Thomas Binder
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t.binder@afg-stuttgart.de
0711663291
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