Offiziere der Bundeswehr sollen künftig frühestens mit 52 Jahren in den vorgezogenen Ruhestand gehen können. Das sieht nach Informationen des ARD-Hauptstadtstudios der Entwurf zum Begleitgesetz zur Bundeswehr-Reform vor, der zwischen Verteidigungs-, Finanz-, Innen- und Arbeitsministerium abgestimmt ist. Das Verteidigungsministerium wollte diese Möglichkeit im eigenen Gesetzentwurf schon ab 50 Jahren einräumen.
Dagegen regte sich allerdings vor allem im Arbeits- und Finanzministerium heftiger Widerstand. Genauso wie gegen die angestrebte Vorruhestandsregelung ab 55 Jahren für Beamte, die das Verteidigungsministerium in der Ressortabstimmung ebenfalls nicht durchsetzen konnte. Sie sollen nun frühestens ab 60 in Pension gehen können. Außerdem sollen deutlich weniger Berufssoldaten und Beamte überhaupt von dieser Regelung Gebrauch machen dürfen. Während Verteidigungsminister Thomas de Maizière ursprünglich keine Begrenzung wollte, musste er nun offenbar eine Deckelung auf maximal 2.170 Soldaten und 1.050 Beamte hinnehmen. Das entspricht allerdings nur einem guten Drittel des durch die Verkleinerung der Armee überflüssigen Personals. Veränderungen musste das Verteidigungsministerium auch bei den geplanten Einmalzahlungen für vorzeitig ausscheidende Berufssoldaten akzeptieren. Bislang sollten Soldaten bis 40 Jahre für jedes schon geleistete Dienstjahr und Soldaten von 40 bis 50 Jahren für jedes noch abzuleistende Jahr in der Armee 5000 Euro steuerfrei bekommen. Die Steuerfreiheit ist gestrichen, die Einmalzahlung aber im Gegenzug auf 7500 Euro pro Jahr angehoben worden. Strittig war zwischen den Ministerien auch die Höhe der erlaubten Zuverdienstgrenzen nach Ausscheiden aus dem Dienst. Sie fallen bis zu 20 Prozent niedriger aus als ursprünglich vom Ministerium geplant. Abgeordnete der Union kündigten im Gespräch mit dem ARD-Hauptstadtstudio Widerstand gegen die aus ihrer Sicht zu geringen Zuverdienstmöglichkeiten und die höheren Altersgrenzen für den Vorruhestand an.