Immobilienteilverkauf aus der Sicht eines Experten einfach erklärt

Andreas Müller ist Gesellschafter und Geschäftsführer der Firma REALWERTPARTNER Immobilien GmbH. Als Experte für Immobilienteilverkauf hat er es im Alltag mit dieser Form des Immobilienverkaufs besonders häufig zu tun. Vor allem ältere Menschen treffen die Entscheidung, einen Teil ihrer Immobilie zu verkaufen. Vieles spricht für einen Immobilien Teilverkauf: Man bleibt wie bisher in den eigenen vier Wänden wohnen, profitiert dabei aber gleichzeitig von der neu gewonnenen Liquidität.

Seit mehr als 30 Jahren ist Andreas Müller in der Immobilienbranche ebenso wie im Beteiligungs- und Vermögensmanagement tätig. Bei der REALWERTPARTNER Immobilien GmbH können Immobilienbesitzer bis zu 50 % ihrer Immobilie verkaufen und sie nach dem Teilverkauf weiterhin wie gewohnt bewohnen. Die gesetzliche Regelung des Nießbrauches – der weiterhin uneingeschränkten Nutzung der Immobilie nach dem Teilverkauf – wird durch den Eintrag des Nießbrauchsrechts im Grundbuch verankert. Somit ist das lebenslange Wohnen in der eigenen Immobilie garantiert. Für den verkauften Teil der Immobilie zahlt der Besitzer dann eine monatliche Nutzungsgebühr.

Wie funktioniert der Teilverkauf einer Immobilie?

Die REALWERTPARTNER Immobilien GmbH sorgt dafür, dass sich der Teilverkauf so einfach wie möglich gestaltet. Im ersten Schritt wird der potenzielle Wert der Immobilie ermittelt, der durch ein Gutachten eines unabhängigen Sachverständigen final festgelegt wird. Ist der Immobilieneigentümer mit dem ermittelten Marktwert einverstanden, setzt das Team rund um Andreas Müller eine Teilkaufvereinbarung auf, die notariell beurkundet werden muss, damit diese für beide Seiten bindend wird. Nach dem Teilverkauf hat der Teilverkäufer weiterhin das Recht, Veränderungen an der Immobilie vorzunehmen. Allerdings müssen diese den Wert der Immobilie erhalten oder steigern. Andreas Müller erklärt, dass sich für den Eigentümer im Großen und Ganzen nichts ändert. Das Nutzungsrecht beinhaltet, dass der Eigentümer auch weiterhin in seiner Immobilie wohnen bleiben darf oder diese bei Bedraf auch vermieten kann.

Wann lohnt sich ein Teilverkauf der eigenen Immobilie an die REALWERTPARTNER Immobilien GmbH?

Ein Teilverkauf erweist sich in verschiedenen Situationen als perfekte Lösung. Dies trifft vor allem dann zu, wenn Eigentümer finanzielle Mittel benötigen, ein Kredit jedoch nicht infrage kommt oder ein Kredit nicht gewährt wird oder zu teuer ist. Bei einem gesamten Verkauf der Immobilie muss der Eigentümer ein neues Zuhause suchen, bei einem Teilverkauf ist dies jedoch nicht der Fall. Andreas Müller ist sich sicher: Teilverkäufer profitieren immer von einem Teilverkauf, da die neu gewonnene Liquidität als Lösung in finanziell belastenden Situationen zur Verfügung steht.

Immobilienteilverkauf mit der REALWERTPARTNER Immobilien GmbH

Wenn man sich für den Teilverkauf einer Immobilie entscheidet, muss man einen sachverständigen Partner an seiner Seite haben. Andreas Müller von der REALWERTPARTNER Immobilien GmbH sorgt dafür, dass der Immobilienteilverkauf reibungslos über die Bühne geht. Kunden können sich darauf verlassen, auf jedem Schritt bestens beraten zu werden. Die Vorteile des Immobilienteilverkaufs bestehen darin, dass man in seiner Immobilie wohnen bleiben kann und gleichzeitig finanzielle Mittel erhält. Das Deutsche Institut für Service-Qualität (DISQ) hat im November 2022 den Service von neun Immobilien-Teilverkauf-Anbietern unter die Lupe genommen. Das Ergebnis: REALWERTPARTNER kommt auf Anhieb unter die TOP 3 der getesteten Anbieter. Weitere nützliche Informationen rund um den Immobilienteilverkauf gibt es auf der Website der REALWERTPARTNER Immobilien GmbH.

Andreas Müller ist Experte für Teilankauf von Immobilien und Inhaber der Firma REALWERTPARTNER Immobilien GmbH. Die Firma hat sich auf den Teilkauf von Immobilien spezialisiert. Teilverkäufer müssen nach dem Teilverkauf der Immobilie nicht aus dem Zuhause ausziehen und erhalten gleichzeitig neue Liquidität. Teilverkäufer können bis zu 50 % ihres Immobilienwertes an Realwertpartner verkaufen, dadurch neue Mittel freisetzen und nach dem Teilverkauf die Immobilie weiterhin zu 100% wie gewohnt nutzen. Dies garantiert ein für den Teilverkäufer im Grundbuch eingetragenes so genannte Nießbrauchsrecht.

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