Delron Buckley vom Zweitligisten Karlsruher SC ist vom Sportgericht des Deutschen Fußball-Bundes (DFB) wegen einer Tätlichkeit gegen den Gegner nach einer zuvor an ihm begangenen sportwidrigen Handlung mit einer Sperre von drei Meisterschaftsspielen der Lizenzligen belegt worden. Das teilte der Deutsche Fußball-Bund am Dienstag mit. Darüber hinaus ist Buckley bis zum Ablauf der Sperre für alle anderen Meisterschaftsspiele seines Vereins gesperrt.
Buckley war im Meisterschaftsspiel der 2. Bundesliga zwischen dem Karlsruher SC und Erzgebirge Aue am 5. Februar 2012 in Karlsruhe in der 57. Minute von Schiedsrichter Thorsten Schriever (Dorum) des Feldes verwiesen worden. Der Spieler beziehungsweise der Verein haben dem Urteil zugestimmt, das Urteil ist damit rechtskräftig.