Es gibt immer noch Unternehmen, die Betriebsferien haben. Dies sind in der Regel kleine Unternehmen oder Freiberufler, die während ihres Urlaubs den Betrieb schließen. Die dort beschäftigten Angestellten müssen sich demnach nach dem Urlaubstermin ihres Arbeitsgebers richten.
Andere Firmen schließen nicht; hier müssen sich die Arbeitnehmer untereinander über die Urlaubswünsche einig werden. Einigen müssen sich nicht nur die Mitarbeiter eines Teams oder einer Abteilung, sondern sie müssen auch die Einwilligung ihres Vorgesetzten einholen.
Richtig ist, jeder Arbeitnehmer hat einen gesetzlichen Anspruch auf Urlaub, dessen Umfang das Bundesurlaubsgesetz regelt. Demnach muss der Arbeitgeber die Urlaubswünsche seiner Arbeitnehmer berücksichtigen; was jedoch nicht zwangsläufig heißt, dass jeder Urlaubswunsch genehmigt wird. Oft sind es betriebliche Gründe, die gegen einen Urlaub des Arbeitnehmers sprechen. Der Arbeitgeber hat insbesondere während der Sommerferien der Schulen die Wünsche der Arbeitnehmer zu berücksichtigen, die schulpflichtige Kinder haben.
Weitere Faktoren, die Arbeitgeber bei den Urlaubswünschen der Arbeitnehmer Berücksichtigung finden sind beispielsweise Betriebszugehörigkeit, Einschränkung der Möglichkeiten, wann Urlaub möglich ist.
Für Arbeitgeber ist es nicht leicht, alle Wünsche seiner Arbeitnehmer zu berücksichtigen. Meist jedoch entscheiden Arbeitgeber danach, wie sich das Team oder die Abteilung intern abgesprochen hat.
Wer seinen Urlaubswunsch nicht erfüllt bekam, sollte nicht gleich zum Arbeitsgericht gehen. Eine umfassende Beratung reicht in den meisten Fällen völlig aus. Dieser Meinung schließt sich in der Regel Fachanwalt Roland Sudmann an, der Arbeitnehmer, aber auch Arbeitgeber arbeitsrechtlich vertritt. Arbeitnehmer, die sich bei ihrem Urlaubswunsch übergangen fühlen, sollten sich mit Fachanwalt Roland Sudmann zusammensetzen und mit ihm gemeinsam den weiteren Verlauf entscheiden.