Studie sieht Schwachstellen im Familienrecht

Elternrecht statt Kindeswohl? Anwalt in Baden-Baden verweist auf aktuelle Studie zum Familienrecht

BADEN-BADEN. In einer aktuellen Studie unter der Leitung von Dr. Wolfgang Hammer, Soziologe, Fachautor und Mitglied im Wissenschaftlichen Beirat des Deutschen Kinderhilfswerks, zeigt der Autor strukturelle Defizite im Familienrecht auf. Auf seine Untersuchung weist Susanne Cronauer hin, die in Baden-Baden als Anwalt mit dem Schwerpunkt auf Familienrecht tätig ist. Der Autor kennzeichnet darin Missstände und plädiert für eine Reform des Familienrechts.

Wechselmodell in konflikthaften Elternbeziehungen – auch Anwalt in Baden-Baden kennt diese Fälle

Den Studienergebnissen zufolge kommt es an deutschen Familiengerichten zu Belastungen der Kinder durch die Zahl, die Komplexität und die Dauer von Verfahren. Zudem fehlten in Kindesbefragungen verbindliche situations-, alters und entwicklungsgerechte Kindeswohlkriterien. Oftmals gehe Elternrecht vor Kindesrecht und Kindeswohl. In den vielen Entscheidungen werde das Kontinuitätsprinzip, also die Anwendung eines etablierten Umgangsmodells auch bei Fällen ohne Kindeswohlgefährdung, missachtet. Inobhutnahmen werden der Studie zufolge aufgrund ungeprüfter Falschaussagen angeordnet. In der Zusammenarbeit zwischen Richtern, Verfahrensbeiständen und Jugendamtsvertretern erfolge vielfach eine Vorverurteilung der Verfahrensbeteiligten. Zudem kritisiert Hammer die ungenügende Weiterbildung von Familienrichtern, die zudem oft überlastet seien. Weil es an Befähigungen der Richter fehle, werde eine Vielzahl von Gutachten beauftragt, die zu einer regelrechten Gutachterindustrie führten. Oftmals werde auch in konflikthaften Elternbeziehungen das Wechselmodell angeordnet und dabei die höchstrichterliche Rechtsprechung dazu umgangen. Entsprechende Fälle kennt Susanne Cronauer auch aus ihrem Alltag als Anwalt in Baden-Baden.

Anwalt in Baden-Baden: Rechtsprechung stützt sich laut Studie häufig auf die sogenannte Bindungsintoleranz

Hammer zufolge seien vor allem alleinerziehende Mütter erheblichen Risiken im Umgang mit dem Jugendamt ausgesetzt. Mütter stünden vor dem Familiengericht unter dem ideologisierten Generalverdacht der Bindungsintoleranz. Bei der Bindungsintoleranz handele es sich jedoch um ein nicht belegtes, rechtliches Konstrukt. Oftmals ist es Aufgabe der Mutter, zu beweisen, dass diese Beschuldigungen nicht zutreffen. Meist werde von einem symmetrischen Elternkonflikt ausgegangen, sogar bei psychischer und physischer Gewalt.

Quelle: https://www.familienrecht-in-deutschland.de/studie/, abgerufen am 28. Juli 2022.

Rechtsanwältin aus Baden-Baden Schwerpunkt liegt auf dem Familienrecht. Bei Scheidungen versucht die Anwältin die beste Lösung für alle Beteiligten zu finden. Susanne Cronauer berät ihre Mandaten auch über das Juristische hinaus.

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