Zeitung: Berlin und Paris vereinbaren Steuergrundsätze

Die Regierungen Deutschlands und Frankreichs haben sich nach einem Bericht der „Süddeutschen Zeitung“ (Dienstagausgabe) auf erste Grundsätze für eine einheitlichere Besteuerung von Unternehmen in beiden Ländern verständigt. Ziel sei es, den Bürokratieaufwand und die damit verbundenen Kosten der Betriebe zu senken, Doppelbesteuerungen wie auch doppelte Nichtbesteuerungen zu vermeiden und die Wettbewerbsfähigkeit des Standorts Europa insgesamt zu erhöhen, hieß es in Verhandlungskreisen. Zu den diskutierten Optionen zählt unter anderem eine Senkung des Körperschaftsteuersatzes in Frankreich von heute 33,3 Prozent auf das durchschnittliche deutsche Unternehmenssteuerniveau von 29,5 Prozent (Körperschaftsteuer plus Gewerbesteuer).

In Deutschland wiederum könnten die konzerninterne Gewinn- und Verlustverrechnung sowie die Bereitstellung von Kapital zwischen verschiedenen Gesellschaften einer Unternehmensgruppe steuerlich erleichtert werden. Außerdem sollen Eigentümer von Personengesellschaften in größerem Umfang als bisher Verluste ins Vorjahr rückübertragen können. Im Gespräch ist eine Verdopplung des sogenannten Sockelbetrags von bisher 511.500 auf eine Million Euro. Die Kabinette beider Länder hatten am Montag bei einer gemeinsamen Sitzung in Paris ein von den Finanzministerien erarbeitetes „Grünbuch“ zur Kenntnis genommen. Darin werden die Steuersysteme analysiert und „Konvergenzfelder“ identifiziert. Bis zum 50. Jahrestag der Unterzeichnung des Elysée-Vertrags im Januar 2013 wollen Berlin und Paris aus den jetzt vereinbarten Grundsätzen ein fertiges Konzept erarbeiten. Dieses soll dann in den Folgemonaten gesetzgeberisch umgesetzt werden.