Ab einem Alter von 14 Jahren können Kinder über Coronaschutzimpfung entscheiden
BADEN-BADEN. „Eltern wollen meist das Beste für ihr Kind. Doch was im Einzelfall das Beste ist, dazu gibt es mitunter grundlegend unterschiedliche Meinungen, insbesondere wenn Eltern getrennt leben und gemeinsam sorgeberechtigt sind.“ Susanne Cronauer ist Rechtsanwalt in Baden-Baden mit dem Schwerpunkt auf Familienrecht. Sie kennt die Streitpunkte im Zusammenhang mit der Frage „Impfung, ja oder nein?“ Das Oberlandesgericht (OLG) Dresden hat jetzt dem Willen eines Kindes bei der Frage nach einer Coronaschutzimpfung einen hohen Stellenwert beigemessen.
Rechtsanwalt in Baden-Baden: Gericht sieht ab 14 Jahren höheres Maß an Einsichtsfähigkeit
Im vorliegenden Fall hatte das zuständige Amtsgericht die Alleinentscheidungsbefugnis für eine Schutzimpfung eines 14-jährigen Mädchens auf den Vater übertragen. Mutter und Tochter standen einer Impfung skeptisch gegenüber und lehnten sie ohne vorherige ausführliche ärztliche Beratung ab. Gegen die Entscheidung zur Übertragung der Alleinentscheidungsbefugnis an den Vater zog das Kind vor das OLG, das in der zweiten Instanz zu einem anderen Ergebnis kam.
In Anlehnung an andere Entscheidungen vertrat zwar auch das Oberlandesgericht Dresden die Auffassung, bei unterschiedlichen Einstellungen der Eltern zu einer Schutzimpfung regelmäßig die Entscheidungsbefugnis auf den Elternteil zu übertragen, der sich in Übereinstimmung mit den Empfehlungen des RKI befindet. Allerdings verhalte es sich in Fällen anders, in denen das Kind das 14. Lebensjahr vollendet habe. In diesem Alter sei davon auszugehen, dass eine eigene Meinungsbildung auf Grundlage des breiten Informationsangebotes möglich sei. Das Gericht wertete den Eilantrag des Vaters als unsorgfältige Wahrnehmung seiner sorgerechtlichen Verantwortung. Er habe die Impfproblematik mit seiner Tochter nicht besprochen und sich über die skeptische Haltung des Kindes hinweggesetzt. Das Oberlandesgericht legte mit der Entscheidung die Grundlage dafür, dass das Kind eine autonome Entscheidung in diesem Bereich treffen könne.
Mittlerweile gibt es einige relevante Entscheidungen, betont Rechtsanwalt in Baden-Baden
Rechtsanwalt Cronauer weist darauf hin, dass mittlerweile einige obergerichtliche Entscheidungen zu Frage der Übertragung des alleinigen Bestimmungsrechts zur Coronaschutzimpfung bei Minderjährigen vorliegen, wenn die Sorgeberechtigten dazu unterschiedlicher Auffassung sind. In der Regel haben sich die Oberlandesgerichte dabei an den Empfehlungen der STIKO orientiert. Das OLG Frankfurt hat den Empfehlungen der STIKO sogar die Funktion eines antizipierten Sachverständigengutachtens zugeordnet.
Rechtsanwältin aus Baden-Baden Schwerpunkt liegt auf dem Familienrecht. Bei Scheidungen versucht die Anwältin die beste Lösung für alle Beteiligten zu finden. Susanne Cronauer berät ihre Mandaten auch über das Juristische hinaus.
Kontakt
RA Susanne Cronauer
Susanne Cronauer
Erwinstrasse 2
76532 Baden-Baden
07221 97199-0
07221 97199-29
presse@kanzlei-cronauer.de
https://www.kanzlei-cronauer.de
Die Bildrechte liegen bei dem Verfasser der Mitteilung.