Die Energiewende der Bundesregierung hat das Verbraucherverhalten im Bereich Hausgeräte noch nicht merklich verändert. Noch immer stammen drei Viertel aller verkauften Kühlschränke aus den schlechtesten Effizienzklassen A und A+. Das sagte der Vorsitzende der Geschäftsführung des größten europäischen Anbieters, Bosch und Siemens Haushaltsgeräte (BSH Group), Kurt-Ludwig Gutberlet im Gespräch mit der Tageszeitung „Die Welt“: „Als Bundesregierung würde ich mir Sorgen machen.“
Nach Angaben des BSH-Chef liegt „der Absatzanteil der neuen A+++ Kühlschränke leider erst bei drei Prozent in Deutschland und bei einem Prozent in Europa.“ Selbst A-Doppel-Plus-Geräte (A++) hätten lediglich einen Anteil von etwa zehn Prozent an den Verkäufen. „Am meisten werden immer noch relativ ineffiziente Geräte der A oder A+-Klasse gekauft“, sagte Gutberlet im „Welt“-Interview: „Die Höhe des sofort zu zahlenden Preises spielt offenbar eine größere Rolle, als das langfristige Sparpotenzial.“ Nach Angaben des BSH-Chefs spart der Besitzer eines A+-Kühlschranks bei Umrüstung auf ein Gerät der A+++-Klasse pro Jahr rund 40 Euro Stromkosten. Der höhere Anschaffungspreis habe sich so nach höchstens fünf Jahren wieder amortisiert. Gutberlet wies darauf hin, dass nach dem bevorstehenden Verbot der einfachen A-Klasse-Kühlschränke Mitte 2012 „A+ die schlechteste noch zugelassene Klasse“ sein werde. „Und die wird noch immer am meisten nachgefragt, obwohl ein fast doppelt so effizientes Gerät zu überschaubaren Mehrkosten bereits zur Verfügung steht.“ Gutberlet riet der Bundesregierung dazu, Energiekonzerne dazu zu verpflichten, für Effizienzgewinne unter ihren Kunden zu sorgen: Sie müssten dann Anreiz-Programme auflegen, um ihre Kunden zum Kauf effizienterer Haushaltsgeräte zu bewegen. „Als Energieversorger würde ich mich ohnehin darauf einstellen, dass in Zukunft im Haushaltsbereich weniger Kilowattstunden verkauft werden als heute“, sagte Gutberlet der „Welt“: „Wenn es der Konsument nicht von sich aus macht – was leider der Fall ist – dann muss man es eben über Ordnungsrecht machen.“