Patrick Stach: Onlineeinkauf wurde in der Schweiz ab 2022 fairer

Patrick Stach: Seit Anfang 2022 können Schweizer im Internet auch internationale Preise vergleichen

In der Frühlingssession 2021 hat das Schweizer Parlament ein Verbot von Geoblocking sowie eine Ausweitung des kartellrechtlichen Missbrauchsverbots verabschiedet. Die neuen Bestimmungen des Gesetzes gegen den unlauteren Wettbewerb (UWG) und des Kartellgesetzes (KG) wurden als Reaktion auf die – nun zurückgezogenene – Fair-Preis-Initiative angenommen und treten Anfangs 2022 in Kraft. Patrick Stach beschreibt, was sich genau ändert und inwiefern die Schweizer davon profitieren.

– Was Geoblocking in der Vergangenheit bedeutete
– Warum Geoblocking ab 2022 in der Schweiz verboten ist
– Auswirkungen des Geoblocking-Verbots auf Schweizer Unternehmen
– Ausnahmen vom Geoblocking-Verbot

WAS GEOBLOCKING IN DER VERGANGENHEIT BEDEUTETE

Geoblocking bedeutet, dass sich in der Schweiz befindende Kunden von Online-Shops, bei dem Versuch ausländische Internetseiten zu konsultieren, direkt auf Schweizer Seiten umgeleitet werden. Da die Prei-se in der Schweiz oftmals höher sind als in anderen Ländern, sollen die Kunden daran gehindert werden, Ware im Ausland zu günstigeren Preisen einzukaufen, erläutert Patrick Stach.

WARUM GEOBLOCKING AB 2022 IN DER SCHWEIZ VERBOTEN IST

Die EU erliess bereits im Jahr 2018 ein Geoblocking-Verbot, so Patrick Stach. Wodurch ein rechtliches Ungleichgewicht entstand, da die Schweizer Kunden fortan diskriminiert wurden, indem sie vom inter-nationalen Online-Shopping ausgeschlossen blieben. Mit dem Geoblocking-Verbot dürfen Schweizer Firmen Konsument*innen aus der Schweiz nicht mehr auf eine Schweizer Seite umleiten. Bei Nichtbeachtung des Verbotes, können betroffene Kunden bei der Wettbewerbskommission Anzeige erstatten.

AUSWIRKUNGEN DES GEOBLOCKING-VERBOTS AUF SCHWEIZER UNTERNEHMEN
Gem. Patrick Stach bringt das Geoblocking-Verbot nicht nur für Schweizer Kunden deutliche Vorteile mit sich, sondern auch für Schweizer Unternehmen. Letzteres, da dadurch auch Produzenten und Lieferanten ihre relative Marktmacht nicht länger ausnützen können. Bislang schritt der Staat nur ein, wenn es sich um ein Unternehmen handelte, welches den Markt beherrschte. Ab dem Jahr 2022 steht es Schweizer Unternehmen aber frei, kartellrechtlich tiefere Preise vor Gericht zu erstreiten.

AUSNAHMEN VOM GEOBLOCKING-VERBOT

Patrick Stach weist jedoch darauf hin, dass es trotz des Verbotes weiterhin Internetbranchen geben wird, für die Geoblocking erlaubt bleiben wird. So sind beispielsweise Glücksspielseiten, Streaming-Portalen sowie Angebote von Finanzdienstleistern und Banken vom Verbot ausgenommen.

PROFESSIONALITÄT, EFFIZIENZ UND SERVICE.

Im Zentrum unseres Engagements stehen stets die individuellen Bedürfnisse und Ziele unserer Klientschaft, mit welchen wir eine langfristige Partnerschaft anstreben. Unser Team an qualifizierten und erfahrenen Juristen gewährleistet Ihnen jederzeit eine umfassende individuelle Betreuung von der Beratung in verschiedenen rechtlichen Angelegenheiten bis hin zur Vertretung vor Gerichten und Behörden.

Die bestmögliche Wahrung Ihrer Interessen sowie das zielorientierte Erarbeiten pragmatischer, wirtschaftlicher Lösungen sind unsere Herausforderungen, denen wir mit Kompetenz, Kreativität und Leidenschaft begegnen.

– Unsere Rechtsanwälte sind Mitglieder des Schweizerischen Anwaltsverbandes und im Anwaltsregister und im Register der Notare des Kantons St.Gallen eingetragen.
– Unsere Kanzlei wurde von der SIX Exchange Regulation als sachkundige Vertreterin nach Art. 43 Kotierungsreglement in den Produktbereichen Aktien (inkl. Partizipations- und Genussscheine), Hinterlegungsscheine und kollektive Kapitalanlagen anerkannt.
– Unsere Kanzlei wurde von der BX Swiss AG als Listing Partner in sämtlichen Produktbereichen anerkannt.
– Stach Rechtsanwälte AG wurde in der BILANZ Liste der Top Anwaltskanzleien der Schweiz 2019 im Rechtsgebiet „Private Equity und Venture Capital“ ausgezeichnet.

Firmenkontakt
Stach Rechtsanwälte AG
Patrick Stach
Poststrasse 17
9001 St. Gallen
+41 (0)71 278 78 28
+41 (0)71 278 78 29
info@stach.ch
https://stach.ch/

Pressekontakt
Stach Rechtsanwälte AG
Patrick Stach
Poststrasse 17
9001 St. Gallen
+41 (0)71 278 78 28
+41 (0)71 278 78 29
stach-ra@clickonmedia-mail.de
https://stach.ch/

Die Bildrechte liegen bei dem Verfasser der Mitteilung.