Wenn die Zwangsräumung droht, soll man sich in Hamburg an die „Fachstelle für Wohnungsnotfälle“ wenden, die einem angeblich helfen, die Zwangsräumung abzuwenden, bzw. nach einer Zwangsräumung schnell wieder eine Wohnung zu finden, insbesondere für Familien mit Kindern.
Doch damit ist man in Hamburg als Opfer einer Zwangsräumung auf das Abstellgleis abgeschoben! Bestenfalls wird dort verwaltet.
Pro Forma gibt es zwar auf dem Papier sog. Fachanweisungen und Kooperationsvereinbarungen zwischen der Stadt Hamburg und der Wohnungswirtschaft. Die entsprechenden Rechte und Pflichten für beide Seiten findet man hier: im „Kooperationsvertrages gemäß § 11 HmbWoFG i.V.m. § 7 HmbWoBindG“, der „Fachanweisung gem. § 45 Abs. 2,3 Bezirksverwaltungsgesetz der Behörde für Stadtentwicklung und Wohnen über die Versorgung von vordringlich Wohnungssuchenden mit Wohnraum“ und der „Fachanweisung der Behörde für Stadtentwicklung und Wohnen zur Durchführung des Hamburgischen HmbWoFG und HmbWoBindG“.
Hierbei handelt es sich um Vereinbarungen zwischen den beiden Parteien, der Stadt Hamburg und der Wohnungswirtschaft, zu Gunsten Dritter, den Mietern. Doch diese Vereinbarungen aus Profitgründen zu Lasten der Mieter gegenseitig zu ignorieren, scheint man sich auf beiden Seiten einig. Massive gesundheitliche und finanzielle Schäden auf Seiten der Mieter und ihrer Kinder, durch die vorsätzliche Missachtung der dort festgeschriebenen Rechte und Pflichten, werden augenscheinlich als Kollateralschäden bewusst in Kauf genommen.
Im Falle einer zwangsgeräumten Familie ließ sich nachweisen, dass die Fachstelle für Wohnungsnotfälle seit Kenntnisnahme der Notsituation im Nov. 2017, bis heute, über 4 Jahre später, keinen Handschlag aus ihren Pflichten der o.a. Vereinbarungen und Fachanweisungen zu Gunsten der kleinen Familie geleistet hat die Zwangsräumung abzuwenden, und dies obwohl sogar noch besondere Pflichten zu erfüllen wären, wenn Kinder involviert sind. Auch wurde der Familie nicht ein einziges Mal geholfen, eine neue Wohnung zu finden oder mit Vermietern zu sprechen um ihr eine neue Wohnung zu vermitteln.
Schlimmer noch, es kam heraus, dass 11 der 13 Wohnungsbaugenossenschaften mit denen der „Kooperationsvertrag gemäß § 11 HmbWoFG i.V.m. § 7 HmbWoBindG“ besteht, ihre Pflichten daraus nicht erfüllen und keine freien Wohnungen der Fachstelle für Wohnungsnotfälle anboten. Lt. Fachstelle für Wohnungsnotfälle wurden nur von der stadteigenen SAGA und der hier verursachenden VHW e.G. Wohnungen der Fachstelle für Wohnungs- und Obdachlose angeboten. Von jenen Wohnungsbaugesellschaften, die an der Spitze des Ranking der Zwangsräumungen in Hamburg stehen. Und mit der VHW e.G. zu sprechen, sowohl im Vorfeld der Zwangsräumung, wie es die Fachanweisungen für die Fachstelle für Wohnungsnotfälle vorschreiben um möglichst die Zwangsräumung zu verhindern, als auch hinterher um eine neue Wohnung zu bekommen, weigerte sich die Fachstelle für Wohnungsnotfälle schlicht in einer E-Mail an die Familie.
Da sich aber erkennbar beide Parteien, die Stadt Hamburg und die Wohnungsbauunternehmen, einig zu sein scheinen, dass sie das Schicksal der Mieter und Kinder nicht interessiert, fordert offenbar keine Partei die Rechte und Pflichten der anderen Partei aus diesen Fachanweisungen und Vereinbarungen ein. Es sind schlicht Gesetze die das Papier nicht wert sind, auf denen sie geschrieben wurden und dienen lediglich der Beruhigung der politischen Opposition und des „ahnungslosen Bürgers“.
Es konnte ebenfalls im Laufe der Zeit aufgedeckt werden, dass bei der Fachstelle für Wohnungsnotfälle gegen die DSGVO verstoßen wird. Kein Wunder also, warum das System funktioniert.
Fördern & Wohnen AöR: Den Betroffenen und Bürgern wird unwahr vorgegaukelt, dort würde man nur übergangsweise und kurzfristig öffentlich-rechtlich untergebracht. Nachfolgend ist zu erfahren, wie und warum gelogen wird.
Bei der Anstalt öffentlichen Rechts, Fördern & Wohnen, wurde die Familie dann öffentlich-rechtlich untergebracht. Statt der ca. 21 qm großen Wohnung, in die der alleinerziehende Vater mit seiner 12 Jahre alten Tochter laut der Wohnungsgeberbestätigung der Geschäftsführung untergebracht werden sollte, wurde die Familie durch das Anstaltspersonal vor Ort (mit Billigung der Geschäftsführung) kurzerhand rechts- und menschenrechtswidrig in ein 15,8 qm großes Zimmer gepfercht.
Auf diese skandalösen, menschenrechtsverachtenden Zustände bei Fördern & Wohnen AöR wurde der NDR aufmerksam und drehte eine Dokumentation über diese Unterkunft. Sie wurde am 20.12.2021 in der Sendung MARKT im Dritten und am 29.12.2021 im Hamburg-Journal veröffentlicht.
Auf seiner Mediathek Homepage zu dem Bericht schreibt der NDR:
„Die eigene Wohnung zu verlieren und erst mal ohne Dach über dem Kopf dazustehen ist angesichts der angespannten Wohnungslage ein schwerer Schlag. In Zeiten der Pandemie ist es dann noch schwerer, wenn die Zwangsräumung droht. In einem Jahr haben in Hamburg mehr als 1.000 Menschen durch Räumungsklagen ihre Wohnung verloren.“ (Quelle: NDR) Im Hamburg-Journal am 29.12.2021 um 19:30h
Weiter schreibt der NDR zum MARKT-Beitrag v. 20.12.2022:
„Die öffentlich-rechtliche Unterbringung in kommunalen Einrichtungen soll möglichst nur eine Übergangslösung sein, bis eine Vermittlung in privaten Wohnraum erfolgt. Der Standard ist oft sehr niedrig. Menschen steht in diesen Unterkünften meist nur sieben Quadratmeter Platz zur Verfügung oder Eltern und Kinder werden in gemeinsamen Räumen untergebracht. Begründet wird das von den Verantwortlichen teilweise damit, dass es sich um eine Notlösung für einen kurzen Zeitraum handele. Doch Umfragen zeigen, dass viele Menschen Jahre brauchen, um eine kommunale Unterkunft wieder zu verlassen.
Notunterkünfte verletzen „Menschenrecht auf Wohnen“!
Das Deutsche Institut für Menschenrechte kritisiert die vielfach niedrigen Standards in der kommunalen Unterbringung. Leben zum Beispiel Eltern und Kinder in einem gemeinsamen, kleinen Raum mehr als nur ein paar Tage zusammen, sei nicht nur das Recht auf Wohnen verletzt, sondern auch das Recht auf Privatsphäre, das Recht auf ein Familienleben sowie das Recht des Kindes auf Bildung, so das Institut.
Der Staat sei aber verpflichtet, diese Rechte für alle Menschen zu gewährleisten. Es brauche daher dringend Mindeststandards für die Not-Unterbringung von wohnungslosen Menschen. Das Deutsche Institut für Menschenrechte hat die kommunale Unterbringung wohnungsloser Menschen in einer Publikation ausführlich analysiert.„ (Quelle: NDR)
Beachtenswert in diesem Zusammenhang sind die „Eckpunkte der Arbeitsgemeinschaft der Freien Wohlfahrtspflege Hamburg e.V.“
Selbst der Allgemeinzustand der Gebäude von Fördern & Wohnen AöR lassen einen erschaudern. In dem Gebäude in dem der Vater mit seiner Tochter untergebracht wurde, laufen Kakerlaken durch die Zimmer, sind die Hausflure und das Treppenhaus mit Unrat und Essensresten verschmutzt, Bewohner lassen, entgegen geltender Brandschutzverordnungen, ihre Sachen in Fluren und im Treppenhaus liegen. Auf den Fluren wird Fußball gespielt und mit anderen harten Gegenständen durch die Gegend und an die Türen geworfen. Kinder schreien aus voller Kehle, und rollern durch die Flure. Ein, in den Zimmern wahrnehmbarer, unerträglicher Lärmpegel, wie auf einem Jahrmarkt oder dem Hamburger Fischmarkt. Dem zwangsgeräumten, 12-jährigen Mädchen ist es unmöglich, in Ruhe für die Schule zu lernen und die Hausaufgaben zu machen. Keiner der Bewohner (außer der hier erwähnten Opferfamilie), gleich welchen Alters, trägt in den Fluren und im Treppenhaus Corona-Schutzmasken außerhalb der Anwesenszeit des Anstaltspersonals. Und niemand der Verantwortlichen schert sich drum.
Und warum handhabt man es bei Fördern & Wohnen AöR so? Weil man es kann!
Denn Fördern & Wohnen ist eine AöR, eine Anstalt öffentlichen Rechtes, deren Inhaber und Betreiber die Stadt Hamburg ist und alle Behörden, die Justiz, die Aufsichtsbehörden, die Fachstelle für Wohnungsnotfälle etc., und deren leitenden Beamte alle offensichtlich darauf eingenordet zu sein scheinen.
Die Ahnungslosigkeit, die mangelnden Rechtskenntnisse, die Mittellosigkeit, die Zwangslage und die Scham der Betroffenen, die z.T. nicht mal unserer Sprache mächtig sind, werden scheinbar skrupellos ausgenutzt.
Es geht wohl NUR um Profite für die Stadt Hamburg!
Ein Beispiel: Eine 4-köpfige Familie bringt der Stadt Hamburg über deren eigene, stadteigene Wohnungsbaugesellschaft SAGA ca. 600 EURO/Monat Miete ein. Die SAGA gehört, neben der hier verursachenden VHW e.G. zu den Gesellschaften mit den meisten Zwangsräumungen/Jahr. Letztes Jahr wurden insgesamt 1000 Haushalte zwangsgeräumt.
Hat man dann diese Familie nach einem formalisierten Zwangsräumungsverfahren „öffentlich rechtlich“ bei Fördern & Wohnen untergebracht, verdient die Stadt daran 538 EURO/Kopf/Monat, also 2152 EURO pro Monat bei dieser 4-köpfigen Familie! 76 % lässt sie sich vom Bund auszahlen.
Aktuell ist bei Fördern & Wohnen zu beobachten, dass immer mehr Menschen auf immer weniger Quadratmeter Wohnfläche zusammengepfercht werden. 2 Personen kommen in ehemalige Einzelzimmer, 3 Personen in Zimmer die ursprünglich für 2 Personen ausgelegt waren, usw.
Da wundert es niemanden, wenn man die Betroffenen, schon 2018, durchschnittlich 2,7 Jahre in den öffentlich rechtlichen Unterbringungen verwahrt hat. Siehe Auswertungsbericht der GOE Bielefeld, ab Seite 115.
Heute sind es, lt. NDR Recherche bis zu 4 Jahren.
Die Erzeugung und Verwaltung von Obdach- und Wohnungslosen scheint für die Stadt Hamburg und den Senat offenbar ein lukratives Geschäftsmodell darzustellen. Nur im Falle der einen, o.a. 4-Köpfigen Musterfamilie wären das für die Stadt maximal zu erzielende Einnahmen von 78.504,96 EURO vom Bund (x 1000 im letzten Jahr ergäbe 78.504.960 EURO).
Hamburg ist nicht ohne Grund eines, von nur 5 Bundesländern, das bewusst das „Recht auf Wohnen“ NICHT in seiner Landesverfassung verankert hat.
Gem. Senatsdrucksache 22/3007 werden über 28 % aller Zwangsräumungen rechts- und verfassungswidrig in einem sog. formalisierten Verfahren, nach dem Muster von „Geheimprozessen“, wie die „Zwangsräumung am Chapeaurougeweg“ in Hamburg durchgesetzt.
Fördern & Wohnen AöR: Erkennbar eine Organisation bei der vorsätzlich verfassungsmäßig zugesicherte Rechte, geltende Gesetze der Bundesrepublik Deutschland und Europas sowie Menschenrechte massiv verletzt werden, ja sogar in den Gebäuden die Vorschriften der Landesbauordnung HBauO missachtet werden. Da sind bekanntgewordene, Verstöße gegen die DSGVO noch die geringsten Rechtsverletzungen. Unter Anderem werden auch die eingehenden Briefe der Bewohner gesichtet, bevor sie an die Bewohner verteilt werden.
Es drängt sich das Gefühl auf, auch wer als politischer Flüchtling in diese Stadt kommt, „kommt vom Regen in die Traufe.“
Im Rahmen der „Zwangsräumung am Chapeaurougeweg“ konnte weiterhin nachgewiesen werden, dass die, mit Mietenverfahren betraute Justiz massiv gegen die DSGVO verstößt. Im Einzelnen Das Amtsgericht Hamburg, das Landgericht Hamburg, das Verwaltungsgericht Hamburg, die Staatsanwaltschaft Hamburg, Das Bezirksamt Hamburg Mitte sowie Fördern & Wohnen AöR. Der Verdacht auf mafiöse Strukturen in Hamburgs Verwaltungen und Behörden, die mit Wohnungsbau und –Vermietung zu tun haben, liegt nicht mehr fern. Denn Hamburg soll Software-Tools und Algorithmen von „Palantir“ einsetzen, mit dessen Tools und Algorithmen nicht nur die CIA, die NSA, das FBI und das Pentagon Bürger ausspionieren und Profile erstellen.
Geholfen wird nur denen, die das richtige Los gezogen haben.
(Quellen und Belege u.a. in der Petition zu „Zwangsräumung am Chapeaurougeweg“, Neuigkeiten v. 29.01.2022)